Auszug - Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 104 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) der Stadt Zeitz - Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Schuppen am Dorfplatz in Stockhausen im Ortsteil Würchwitz -
Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 18 | |||||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 17.11.2022 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:30 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/65/0706/22 Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 104 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) der Stadt Zeitz - Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Schuppen am Dorfplatz in Stockhausen im Ortsteil Würchwitz - |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | SG Stadtentwicklung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt:
Für die Flurstücke 99/12, 84/12 und 21/2 der Flur 7 der Gemarkung Würchwitz wird gemäß den in der Anlage 2 dargestelltem Geltungsbereich der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 104 - Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Schuppen am Dorfplatz in Stockhausen im Ortsteil Würchwitz - der Stadt Zeitz aufgestellt.
Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Es wird folgendes Planziel angestrebt:
Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Nebengelass.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 104 erfolgt als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Es wird kein Umweltbericht erstellt.
Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 |
2 ehrenamtliche Mandate unbesetzt |
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davon anwesend: | 28 |
Ja-Stimmen: | 25 |
Nein-Stimmen: | 1 |
Stimmenthaltungen: | 2 |
von der Abstimmung gemäß § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |