Auszug - Beschluss der Ordnung über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung von Jugend-, Bildungs- und Kultureinrichtungen der Stadt Zeitz - Entgelt- und Nutzungsordnung für Jugend-, Bildungs- und Kultureinrichtungen -
außerordentliche Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 9 | |||||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mi, 14.12.2022 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 18:00 - 20:00 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/BM/0750/22 Beschluss der Ordnung über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung von Jugend-, Bildungs- und Kultureinrichtungen der Stadt Zeitz - Entgelt- und Nutzungsordnung für Jugend-, Bildungs- und Kultureinrichtungen - | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Bürgermeister | |||||||
Federführend: | Bürgermeisterin | |||||||
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt
die in der Anlage beigefügte Ordnung über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung von Jugend-, Bildungs- und Kultureinrichtungen der Stadt Zeitz – Entgeltordnung für Jugend-, Bildungs- und Kultureinrichtungen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 |
2 ehrenamtliche Mandate unbesetzt |
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davon anwesend: | 29 |
Ja-Stimmen: | 23 |
Nein-Stimmen: | 5 |
Stimmenthaltungen: | 1 |
von der Abstimmung gemäß § 33 KVG LSA ausgeschlossen: |
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