Auszug - Abwägungs- und Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 92 - Eigenheimbau an der Johann-Christian-Schubart-Straße im Ortsteil Würchwitz - der Stadt Zeitz als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren
Sitzung des Ortschaftsrates Würchwitz | ||||||||
TOP: | Ö 7 | |||||||
Gremium: | Ortschaftsrat Würchwitz | Beschlussart: | zur Kenntnis genommen | |||||
Datum: | Di, 10.01.2023 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 20:30 | |||||||
Raum: | Saalstube der Gaststätte | |||||||
Ort: | Würchwitz | |||||||
VII/STR/65/0761/22 Abwägungs- und Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 92 - Eigenheimbau an der Johann-Christian-Schubart-Straße im Ortsteil Würchwitz - der Stadt Zeitz als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | SG Stadtentwicklung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Herr Meißner: Seit erstmaliger Besichtigung des Standortes mit dem Ortsbürgermeister im Frühjahr 2021 sind fast 2 Jahre vergangen und es war ein langer Weg, der nun hoffentlich ausgestanden ist, und mit dem Bau begonnen werden kann.
Herr Villiers: Das Verfahren ist ordnungsgemäß verlaufen. In einem Verfahren werden einerseits die Öffentlichkeit und andererseits die Behörden angehört. Nach Zustimmung durch den OR werden Bau- und Hauptausschuss sowie Stadtrat gehört. Und dann kann Baubeginn erfolgen. Man kann sich darüber freuen und er bittet um Zustimmung.
Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird mit
folgendem Abstimmergebnis bestätigt:
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 5 |
davon anwesend: | 4 |
Ja-Stimmen: | 4 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |