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Auszug - Abwägungs- und Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 92 - Eigenheimbau an der Johann-Christian-Schubart-Straße im Ortsteil Würchwitz - der Stadt Zeitz als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren  

Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 19.01.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:30
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VII/STR/65/0761/22 Abwägungs- und Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 92 - Eigenheimbau an der Johann-Christian-Schubart-Straße im Ortsteil Würchwitz - der Stadt Zeitz als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   



Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

 

  • Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
  • Der Durchführungsvertrag (Anlage 2) wird gebilligt.
  • Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 92 der Stadt Zeitz - Eigenheimbau an der Johann-Christian-Schubart-Straße im Ortsteil Würchwitz - der Stadt Zeitz als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren wurde geprüft und bewertet.

Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3.

  • Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 08.10.2022 (BGBl. I S. 1726) wird der Bebauungsplan Nr. 92 der Stadt Zeitz – Eigenheimbau an der Johann-Christian-Schubart-Straße im Ortsteil Würchwitz der Stadt Zeitz bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 4) sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Teil B, Lage- und Entwässerungsplan, Freiflächengestaltungsplan Anlage 5; Ansichten, Anlage 6; Schnitte, Anlage 7; Erdgeschoss, Anlage 8) als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB, als Satzung beschlossen.
  • Die Begründung (Anlage 9) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 92 wird gebilligt.
  • Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
  • Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

 

0