Auszug - Beauftragung und Berufung Ortswehrleiter
Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 6 | |||||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 26.01.2023 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 18:46 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/BM/0751/22 Beauftragung und Berufung Ortswehrleiter | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Ordnungswesen SG Brand- und Katastrophenschutz | |||||||
Federführend: | Bürgermeisterin | |||||||
Beschluss:
Der Stadtrat beauftragt,
Herrn Jörg Mengel, vorerst für die Dauer von 2 Jahren bis zum 26.01.2025, unter Berufung in den Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit zum Ortswehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz, Ortswehr Kayna und
der Stadtrat beruft
Herrn Christian Habel als stellvertretenden Ortswehrleiter der Ortswehr Kayna der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeitz für die Dauer von 6 Jahren.
Hr. Strauch nimmt die Verpflichtung von Herrn Jörg Mengel zum Ortswehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz und der Ortswehr Kayna sowie die Verpflichtung von Herrn Christian Habel als stellvertretenden Ortswehrleiter der Ortswehr Kayna der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz vor.
Herr Mengel und Herr Habel sprechen den Verpflichtungstext:
„Ich schwöre,
meine Kraft dem Volk und dem Land Sachsen-Anhalt zu widmen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt zu wahren und zu verteidigen, Gerechtigkeit gegenüber jedermann zu üben und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.“