Auszug - Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebes „Abwasserbeseitigung Zeitz"
Sitzung des Betriebsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 7 | |||||||
Gremium: | Betriebsausschuss | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Mi, 28.06.2023 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 17:53 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/75/0868/23 Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Eigenbetriebes „Abwasserbeseitigung Zeitz" | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Betriebsführer Stadtwerke Zeitz GmbH | |||||||
Federführend: | Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz" | |||||||
Herr Thieme kündigte Herrn Preißler von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz an.
Herr Preißler erläuterte die Prüfergebnisse zum Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebes anhand einer Präsentation.
Herr Thieme bedankte sich für die Zusammenfassung und stellte Fragen dazu frei.
Herr Prüfe stellte den Antrag zur Änderung von Punkt 3. Verwendung Jahresgewinn.
Der Jahresgewinn soll analog 2020 mit der Abführung von 37.886,73 € verwendet werden.
Herr Thieme erläuterte die Zusammensetzung des Abführungsbetrages.
Ergänzend dazu teilte Frau Beyer mit, dass der Betrag die Verzinsung des Einlagekapitals ist. Als der Eigenbetrieb gegründet wurde, hat die Stadt Zeitz Mittel in den Eigenbetrieb als Stammkapital hineingebracht, nun erfolgt die Ausschüttung der Zinsen.
Herr Forner bat um Ausführungen zur Höhe der Rückstellungen von ca. 2.000.000,00 €
Herr Preißler legte dar, dass es eine Steigerung von ca. 400.000,00 € ist. Der wesentliche Effekt sind Gebührenrückstellungen, bei einer Gebührenüberdeckung muss der Betrag im nächsten Kalkulationszeitraum angerechnet werden. Dies wirkt sich positiv auf die Gebühr aus.
Herr Thieme formulierte folgende Änderung der Beschlussvorlage:
Punkt 3. Verwendung des Jahresgewinns:
- an den Haushalt des Aufgabenträgers abzuführen 37.886,73 EUR
- auf neue Rechnung vorzutragen 165.482,81 EUR
Herr Thieme machte sich dies zu eigen, so dass über die Änderung der Beschlussvorlage nicht abgestimmt werden muss.
Herr Arnold schloss sich den Ausführungen von Herrn Thieme an und teilte abschließend mit, dass er gemäß § 19 Absatz 4 Satz 2 Eigenbetriebsgesetz Sachsen- Anhalt die Abführung begrüßt. Einvernehmen mit der Kommunalaufsicht wurde hergestellt. Das RPA erteilt einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2021, die Entlastung der Betriebsleiterin und die Behandlung des Jahresgewinns 2021 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz gemäß § 19 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz vom 24.03.1997 (in der jeweils gültigen Fassung) wie folgt:
1 Feststellung des Jahresabschlusses 2021
1.1 Bilanzsumme 63.541.222,43 EUR
1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf:
- das Anlagevermögen 59.798.439,94 EUR
- das Umlaufvermögen 3.742.373,62 EUR
- den Rechnungsabgrenzungsposten 408,87 EUR
1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf:
- das Eigenkapital 6.645.206,48 EUR
- die Sonderposten 19.161.417,00 EUR
- die empfangenen Ertragszuschüsse 14.290.994,00 EUR
- die Rückstellungen 2.010.594,16 EUR
- die Verbindlichkeiten 20.768.010,79 EUR
- den Rechnungsabgrenzungsposten 665.000,00 EUR
1.2 Jahresgewinn 203.369,54 EUR
1.2.1 Summe der Erträge 6.853.902,63 EUR
1.2.2 Summe der Aufwendungen 6.650.533,09 EUR
2 Der Betriebsleiterin wird für das Jahr 2021 Entlastung erteilt.
3 Verwendung des Jahresgewinns
- an den Haushalt des Aufgabenträgers abzuführen 37.886,73 EUR
- auf neue Rechnung vorzutragen 165.482,81 EUR
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 8 |
davon anwesend: | 7 |
Ja-Stimmen: | 7 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß § 33 KVG LSA ausgeschlossen: |
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Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | JA 2021 Prüfbericht Ebner Stolz für TOP 7 (1530 KB) |