Auszug - Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2023 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen
Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 12 | |||||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 06.07.2023 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:50 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/20/0851/23 Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2023 der Stadt Zeitz und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen und Anlagen | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | SG Haushaltswesen | |||||||
Federführend: | Fachbereich Finanzen | |||||||
Herr Dr. Altmann ruft den TOP 12 und TOP 13 zur gemeinsamen Diskussion auf. Eine kurze Einleitung erfolgt durch Herrn Thieme. Viele Ausgaben und Projekte werden sich in das nächste Jahr verschieben. Frau Voigt ergänzt die Ausführungen von Herrn Thieme, die 2. Änderungsliste zum Haushalt ist aufgrund einer unvorhergesehenen Gewerbesteuerzahlung notwendig gewesen.
Anträge zum Haushalt/Haushaltskonsolidierungskonzept:
Anträge der Fraktion Alternative Liberale List, Freie Wähler Theißen, FDP
zur Beschlussfassung im Stadtrat
1. Arbeitsauftrag – Erstellung eines Doppelhaushaltes 2024/2025
Der Stadtrat beschließt:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, schnellstmöglich nach Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2023 mit der Erstellung eines Doppelhaushaltes für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 zu beginnen.
Begründung:
Der Haushaltsplan ist eines der wichtigsten Arbeitsgrundlagen der Stadtverwaltung. Ohne beschlossenen Haushalt ist die Stadt nahezu handlungsunfähig, da sie gemäß § 104 KVG LSA nur die Aufwendungen und Auszahlungen leisten darf, zu derer die Stadt rechtlich verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind.
Die Stadt muss daher zwingend wieder einen normalen Rhythmus zur Erstellung des Haushaltsplanes finden und rechtzeitig, d.h. Vor Beginn des Haushaltsjahres den Haushalt beschließen.
Um die Verwaltung von der jährlichen und sehr zeitintensiven Planerstellung zu entlasten, soll zukünftig ein Doppelhaushalt erstellt werden. Ein weiterer Vorteil ist die sofortige Bewirtschaftbarkeit zum 01.01. des zweiten Haushaltsjahres. In diesem Jahr entfällt die vorläufige Haushaltsführung.
2. Arbeitsauftrag – Überprüfung der Möglichkeiten zur Akquise zusätzlicher Bedarfszuweisungen vom Land
Der Stadtrat beschließt:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Möglichkeiten zur Akquise zusätzlicher Bedarfszuweisungen vom Land Sachsen-Anhalt zu prüfen. Ziel dieser Untersuchung ist es, die potentielle Höhe und den Leistungszeitraum zu ermitteln und die erforderlichen Voraussetzungen für deren Erlangung zu identifizieren.
Begründung:
Die Stadt ist seit vielen Jahren in der Haushaltskonsolidierung. Im aktuellen Haushaltsplan 2023 zeigt sich im Ergebnishaushalt ein Defizit von 16,1 Mio. €. Das ist eine Verschlechterung von 12,4 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr. Entgegen der mittelfristigen Planung wird sich das Ergebnis weiter verschlechtern. Zusätzliche Finanzmittel werden dringend benötigt, ansonsten wird die Leistungsfähigkeit weiter eingeschränkt.
3. Beschluss – Streichung der 11 zusätzlichen Stellen im Stellenplan 2023 sowie in den Personalkosten
Der Stadtrat beschließt:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die 8 zusätzlichen Stellen der Kernverwaltung sowie die 3 Stellen aus dem Zensus (insgesamt 11 Stellen) im Stellenplan 2023 zu streichen. Der Stellenplan sowie die Personalkosten sind entsprechend anzupassen.
Begründung:
Im aktuellen Haushaltsplan 2023 zeigt sich im Ergebnishaus ein Defizit von 16,1 Mio. €. Das ist eine Verschlechterung von 12,4 Mio. € zum Vorjahr. In diesen Planzahlen fand das Tarifergebnis von Verdi noch keine Berücksichtigung. Das heißt die Personalkosten werden noch weiter steigen.
Die Kernverwaltung ist überdurchschnittlich gut besetzt. Einzelne Fachbereiche verfügen über eine ähnliche personelle Ausstattung wie der Burgenlandkreis und das bei einem fünftel des Haushaltsvolumens. Es sollte eher über Maßnahmen zur Effizienssteigerung als über Personalaufstockungen nachgedacht werden.
Antrag der Fraktion Freie Wähler Zeitz
zur Beschlussfassung im Stadtrat
Beschluss – eine Verpflichtungsermächtigung für den Haushalt 2024
Der Stadtrat beschließt:
Für eine Antragstellung im Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ für die Sanierung des Goetheparkes wird eine Verpflichtungsermächtigung für die benötigten Eigenmittel in den Haushalt 2024 eingestellt.
Begründung:
Seit 14.06.2023 gibt es einen Förderaufruf des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
Es geht hier um „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“.
Unser Projekt: Goethepark
Bis zum 15.09.2023 sollen Projektskizzen eingereicht werden.
Herr Strauch übernimmt die Sitzungsleitung des Stadtrates, da Herr Dr. Altmann den Antrag der CDU-Fraktion vorträgt.
Antrag der CDU-Fraktion
zur Beschlussfassung im Stadtrat
Der Stadtrat der Stadt Zeitz möge beschließen:
In den Haushalt des Jahres 2023 sind 60.000,00 € für die Ersatzbeschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges für die Freiwillige Feuerwehr Zeitz, Ortswehr Zangenberg einzustellen.
Begründung:
In der Risikoanalyse der Stadt Zeitz – Fahrzeugbeschaffung – ist für das Jahr 2023 die Ersatzbeschaffung eines Fahrzeuges für die Ortswehr Zangenberg eingestellt.
Frau Weber gibt Informationen zur Ersatzbeschaffung laut Risikoanalyse Feuerwehrfahrzeuge.
Weiterhin wird durch Frau Weber der Stellenplan detaillierter vorgestellt.
Herr Dr. Altmann und Herr Thieme machen den Vorschlag den Arbeitsauftrag der ALL, Freie Wählervereinigung Theißen, FDP – Erstellung eines Doppelhaushaltes 2024/2025 als TOP in den nächsten Finanzausschuss und der weiterführenden Sitzungsfolge zu verweisen. Herr Nicolai nimmt stellvertretend für seine Fraktion den Vorschlag an. Demzufolge wird über diesen Antrag heute nicht abgestimmt.
Herr Andreas Exler verweist nochmal auf die enge Zeitschiene bzgl. des Antrages der Fraktion Freie Wähler Zeitz – eine Verpflichtungsermächtigung für den Haushalt 2024 für eine Antragstellung im Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ für die Sanierung des Goetheparkes. Die Projektskizze muss zwingend bis 15.09.2023 eingereicht werden.
Abstimmung zu den Anträgen:
Antrag der Fraktion ALL, Freie Wählervereinigung Theißen, FDP
Arbeitsauftrag – Überprüfung der Möglichkeiten zur Akquise zusätzlicher Bedarfszuweisungen vom Land
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 33
3 ehrenamtliche Mandate unbesetzt
davon anwesend: 30
Ja-Stimmen: 30
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen 0
von der Abstimmung gemäß 0
§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:
Dieser Zusatzantrag ist beschlossen und wird Bestandteil des Gesamtbeschlusstextes zu TOP 12.
Antrag der Fraktion ALL, Freie Wählervereinigung Theißen, FDP
Antrag auf Streichung der 11 zusätzlichen Stellen im Stellenplan 2023 sowie in den Personalkosten
Herr Strauch hat die Sitzung kurzzeitig verlassen, demzufolge sind 29 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 33
3 ehrenamtliche Mandate unbesetzt
davon anwesend: 29
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 19
Stimmenthaltungen 0
von der Abstimmung gemäß 0
§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:
Dieser Zusatzantrag ist nicht beschlossen und wird demzufolge nicht Bestandteil des Gesamtbeschlusstextes zu TOP 12.
Antrag der CDU-Fraktion
Antrag auf Ersatzbeschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges für die Ortswehr Zangenberg
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 33
3 ehrenamtliche Mandate unbesetzt
davon anwesend: 29
Ja-Stimmen: 28
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen 1
von der Abstimmung gemäß 0
§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:
Dieser Zusatzantrag ist beschlossen und wird Bestandteil des Gesamtbeschlusstextes zu TOP 12.
Antrag der Fraktion Freie Wähler Zeitz
Eine Verpflichtungsermächtigung für den Haushalt 2024 für eine Antragstellung im Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ für die Sanierung des Goetheparkes.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: 33
3 ehrenamtliche Mandate unbesetzt
davon anwesend: 29
Ja-Stimmen: 20
Nein-Stimmen: 4
Stimmenthaltungen 5
von der Abstimmung gemäß 0
§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:
Dieser Zusatzantrag ist beschlossen und wird Bestandteil des Gesamtbeschlusstextes zu TOP 12.
Herr Strauch nimmt wieder an der Sitzung teil, demzufolge sind 30 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.
Die 3 zusätzlichen bestätigten Anträge sind Bestandteil der Beschlussfassung.
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die Haushaltssatzung der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2023 und den dazugehörigen Haushaltsplan mit seinen gesetzlichen Bestandteilen.
Abstimmungsergebnis zur Haushaltssatzung 2023 mit Ergänzungen:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 33 |
3 ehrenamtliche Mandate unbesetzt davon anwesend: | 30 |
Ja-Stimmen: | 21 |
Nein-Stimmen: | 8 |
Stimmenthaltungen: | 1 |
von der Abstimmung gemäß § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |