Auszug - Parken Altmarkt
Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 15 | |||||||
Gremium: | Haupt-und Wirtschaftsausschuss | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 24.08.2023 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 18:45 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/STR/0894/23 Parken Altmarkt | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Antrag der Fraktion | |||||
Verfasser: | Fraktion Zeitz21 | |||||||
Federführend: | Vorsitzender des Stadtrates | |||||||
In der folgenden Diskussion sind sich die Ausschussmitglieder einig, dass das Parken in diesem Bereich sehr gefährlich ist und eine Änderung notwendig ist.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Parkverbot auf dem Altmarkt (Umfahrung B180) linke Seite gegenüber dem Rathaus zu erwirken. Eine Ausnahme soll für 2 zeitlich begrenzte Behindertenparkplätze geschaffen werden.
Durch den Einreicher wird der Beschlusstext wie folgt geändert:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei der Straßenverkehrsbehörde des BLK als Genehmigungsbehörde ein Parkverbotsbereich auf der linken Seite der Umfahrung B180 – Altmarkt gegenüber dem Rathaus einzurichten, der mit einer Ausnahmegenehmigung mit zeitlich begrenztem Umfang genutzt werden kann. Auf der rechten Seite vor dem Rathaus ist ein absolutes Halteverbot zu erwirken. Über den Umfang der Ausnahmegenehmigungen ist mit der Straßenverkehrsbehörde zu verhandeln.
Abstimmung über den geänderten Beschlusstext:
Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 3
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