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Auszug - Änderung der Rechtsgrundlage für das Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 95 - Altersgerechtes Wohnen in Zeitz Henry- Dunant-Straße - als Bebauungsplan der Innenentwicklung   

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 27.09.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:15 - 18:40
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VII/STR/65/0905/23 Änderung der Rechtsgrundlage für das Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 95 - Altersgerechtes Wohnen in Zeitz Henry- Dunant-Straße - als Bebauungsplan der Innenentwicklung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:SG Stadtentwicklung/Stadtsanierung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

 


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

 

Für die Flurstücke 272, 273, und 220 teilweise der Flur 6 sowie 5/1 und 94/1 der Flur 5 der Gemarkung Zeitz wird gemäß dem in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 95 der Stadt Zeitz - Altersgerechtes Wohnen in Zeitz Henry-Dunant-Straße - als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB fortgeführt und beendet.

Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Es besteht weiterhin und unverändert das Planziel der

Schaffung von Baurecht zur Errichtung von altersgerechten Wohnungen.

 

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 95 erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Erstellung eines Umweltberichtes.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0