Auszug - Änderung der Rechtsgrundlage für das Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 101 - Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport im Cranachweg - Friedensstraße in Zeitz - als Bebauungsplan der Innenentwicklung
Sitzung des Bauausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 9 | |||||||
Gremium: | Bauausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mi, 27.09.2023 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:15 - 18:40 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/65/0908/23 Änderung der Rechtsgrundlage für das Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 101 - Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport im Cranachweg - Friedensstraße in Zeitz - als Bebauungsplan der Innenentwicklung | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | SG Stadtentwicklung/Stadtsanierung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
Für das Flurstück 103/21 der Flur 6 der Gemarkung Zeitz wird gemäß dem in der Anlage dargestellten Geltungsbereich der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 101 der Stadt Zeitz - Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport im Cranachweg - Friedensstraße in Zeitz - als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB fortgeführt und beendet.
Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Es besteht weiterhin und unverändert das Planziel der
Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 101 erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch ohne Erstellung eines Umweltberichtes.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 5 |
Ja-Stimmen: | 5 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |