Auszug - Änderung der Rechtsgrundlage für das Verfahren gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 90 - Eigenheimbau Naundorfer Straße im Ortsteil Kayna - der Stadt Zeitz Fortführung des nach § 13 b BauGB aufgestellten Bebauungsplanes (Entwurf) im üblichen Verfahren
Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 9 | |||||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 12.10.2023 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:04 - 19:00 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/65/0904/23 Änderung der Rechtsgrundlage für das Verfahren gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 90 - Eigenheimbau Naundorfer Straße im Ortsteil Kayna - der Stadt Zeitz Fortführung des nach § 13 b BauGB aufgestellten Bebauungsplanes (Entwurf) im üblichen Verfahren |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | SG Stadtentwicklung/Stadtsanierung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Herr Dr. Altmann regt an, die Tagesordnungspunkte 9 bis 12 gemeinsam zu beraten.
Dieser Antrag wird einstimmig angenommen.
Herr Thieme gibt den Hinweis, dass bei dem Tagesordnungspunkt 9 ein Schreibfehler aufgetreten ist, es handelt sich wie bei den anderen Vorlagen um den § 13 a und nicht den § 12.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
Für das Flurstück 12/2 der Flur 6 der Gemarkung Kayna wird gemäß dem in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 90 - Eigenheimbau Naundorfer Straße im Ortsteil Kayna – der Stadt Zeitz als Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB fortgeführt und beendet.
Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Es besteht weiterhin und unverändert das Planziel der
Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienhauses.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 33 |
3 ehrenamtliche Mandate unbesetzt davon anwesend: | 23 |
Ja-Stimmen: | 23 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |