Auszug - Änderung der Rechtsgrundlage für das Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 105 - Errichtung eines Einfamilienhauses in der Querstraße im Ortsteil Luckenau - als Bebauungsplan der Innenentwicklung
Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 11 | |||||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 12.10.2023 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:04 - 19:00 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/65/0906/23 Änderung der Rechtsgrundlage für das Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 105 - Errichtung eines Einfamilienhauses in der Querstraße im Ortsteil Luckenau - als Bebauungsplan der Innenentwicklung | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | SG Stadtentwicklung/Stadtsanierung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
Für die Flurstücke 51 und 52 der Flur 9 der Gemarkung Luckenau wird gemäß dem in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 105 der Stadt Zeitz - Errichtung eines Einfamilienhauses in der Querstraße im Ortsteil Luckenau - als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB fortgeführt und beendet.
Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Es besteht weiterhin und unverändert das Planziel der
Schaffung von Baurecht zur Errichtung von altersgerechten Wohnungen.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 105 erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Erstellung eines Umweltberichtes..
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 33 |
3 ehrenamtliche Mandate unbesetzt davon anwesend: | 23 |
Ja-Stimmen: | 23 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |