Auszug - Wahl des 3. allgemeinen Vertreters des Oberbürgermeisters für den Verhinderungsfall
Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 7 | |||||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mi, 13.12.2023 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:25 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/BM/0948/23 Wahl des 3. allgemeinen Vertreters des Oberbürgermeisters für den Verhinderungsfall | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Oberbürgermeister Bürgermeister | |||||||
Federführend: | Bürgermeisterin | |||||||
Gemäß der Geschäftsordnung kann die Wahl offen erfolgen,
es gibt keine Einwände gegen dieses Vorgehen und die Wahl wurde offen durchgeführt.
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz wählt mit sofortiger Wirkung
Frau Cornelia Poser
zur dritten allgemeinen Vertreterin des Oberbürgermeisters für den Verhinderungsfall.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 33 |
2 ehrenamtliche Mandate unbesetzt |
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davon anwesend: | 29 |
Ja-Stimmen: | 28 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 1 |
von der Abstimmung gemäß § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |
Fr. Poser gibt ihr Einverständnis zur Wahl der 3. allgemeinen Vertreterin.