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Auszug - Beantragung von Fördermitteln des Landes Sachsen-Anhalt zur Einrichtung eines örtlichen Teilhabemanagements in der Stadt Zeitz  

Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 27
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 13.12.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:25
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VII/STR/40/0954/23 Beantragung von Fördermitteln des Landes Sachsen-Anhalt zur Einrichtung eines örtlichen Teilhabemanagements in der Stadt Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Antrag der Fraktion
Verfasser:Fraktion Die Linke/ZfZ
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   

Es wurde Frau Schembor (örtliches Teilhabemanagement, Bereich Behindertenbeauftragte des Burgenlandkreis) einstimmig Rederecht gewährt.

 

Hr. Heller, Fraktion Die Linke / ZfZ

Die Fraktion wirbt für ein Teilhabemanagement in der Stadt Zeitz. Es gibt viele Dinge, die noch realisiert werden müssen und es gibt entsprechende Fördermittel.

 

Fr. Schembor, Burgenlandkreis

Sie gibt einen Überblick über das öffentliche Teilhabemanagement. Die Förderung ist sehr attraktiv, da 95 % gefördert werden.

 

Hr. Heller, Fraktion Die Linke / ZfZ

Es wäre schön, wenn die Antragstellung zügig erfolgen könnte um ab 01.01.2024 beginnen zu können.

 


Beschluss:

Die Verwaltung der Stadt Zeitz wird aufgefordert, im Rahmen der Einrichtung eines örtlichen Teilhabemanagements für die Stadt Zeitz auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen durch die Entwicklung eines örtlichen Teilhabemanagements aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus des Landes Sachsen-Anhalt für die Förderperiode 2021-2027 einen Förderantrag zum Projekt „Einrichtung eines Örtlichen Teilhabemanagements in der Stadt Zeitz“ bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt zu stellen.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

33

3 ehrenamtliche Mandate unbesetzt

 

davon anwesend:

29

Ja-Stimmen:

25

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltungen:

3

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

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