Auszug - Konsequenzen aus den letzten Brandstiftungen
Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 30 | |||||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mi, 13.12.2023 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:25 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/STR/0972/23 Konsequenzen aus den letzten Brandstiftungen | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Antrag der Fraktion | |||||
Verfasser: | Fraktion Die Linke/ZfZ | |||||||
Federführend: | Vorsitzender des Stadtrates | |||||||
Hr. Heller, Fraktion Die Linke(ZfZ
Den 18 Punkteplan mit zu beschließen macht in diesem Fall Sinn. Dies wird jedoch nicht das Grundproblem des Vandalismus, Brandstiftung lösen. Der Antrag soll dazu beitragen, die Öffentlichkeit aufmerksam zu machen. Auch im Stadtrat müssen solche Themen zur Sprache gebracht werden, um die Bürger versuchen zu schützen.
Hr. Prüfe betritt wieder den Sitzungssaal, es sind wieder 26 stimmberechtigte Mitglieder inkl. des Oberbürgermeisters anwesend.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt,
den Oberbürgermeister zu beauftragen, einen Maßnahmenkatalog zur Herstellung von Ordnung und Sicherheit in der Stadt Zeitz zu erarbeiten.
Der Beschlusstext soll wie folgt lauten:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt
Den Maßnahmenkatalog aus der Informationsvorlage Nr. VII/STR/3270479721 „Aktion Saubere Stadt - Punkteplan zum Erhalt und der Verbesserung von Sauberkeit und Ordnung in der Stadt Zeitz und ihren Ortschaften“ und erweiter diesen um den Antrag der CDU- Fraktion: Beauftragung des Oberbürgermeisters gegenüber den Land Sachsen-Anhalt die Forderung zu stellen, die personellen Kürzungen im Bereich des Revierkommissariat Zeitz, Wieder rückgängig zu machen und auf die vormalige Personalstärte zurückzukehren!
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 33 |
3 ehrenamtliche Mandate unbesetzt |
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davon anwesend: | 26 |
Ja-Stimmen: | 25 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 1 |
von der Abstimmung gemäß § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |