Auszug - Straßenschilder mit historischen Fakten/Namen mittels QR-Code ergänzen
Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 15 | |||||||
Gremium: | Haupt-und Wirtschaftsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 07.12.2023 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:20 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/STR/0957/23 Straßenschilder mit historischen Fakten/Namen mittels QR-Code ergänzen | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Antrag der Fraktion | |||||
Verfasser: | Fraktion CDU | |||||||
Federführend: | Vorsitzender des Stadtrates | |||||||
Herr Dr. Altmann macht Ausführungen zur Vorlage.
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt,
die Straßenschilder in der Stadt Zeitz mit historischen Fakten zu früheren Straßennamen und ggf. wichtigen touristischen Fakten zu versehen. Dies soll mittels farblich vom originalen Blau abgehobenen Zusatzschild oder geeignetem Aufkleber, auf dem ein entsprechender QR-Code auf die insoweit zu ergänzende Homepage der Stadt Zeitz verlinkt, erfolgen.
Namen und Benennungen, die auf Kriegsverbrecher zurückgehen, wie z. B. Umbenennungen von historischen Zeitzer Straßen während der NS-Diktatur, sind von diesem Beschluss ausdrücklich ausgeschlossen. Weitergehende politische Wertungen dagegen sollen im Sinne eines offenen und auf Versöhnung gerichteten Umgangs mit unserer historischen Vergangenheit nicht erfolgen. Hier wird auf den Kontext der in verantwortlicher Weise zu erstellenden Erläuterungen der historischen Fakten und Zusammenhänge seitens der Stadt Zeitz verwiesen.
Die Liste der betreffenden Straßen- bzw. Platz- oder Gebäudenamen ist nach Ausarbeitung vor Umsetzung dem Stadtrat zur Bestätigung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 12 |
davon anwesend: | 9 |
Ja-Stimmen: | 7 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 2 |
von der Abstimmung gemäß § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |