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Auszug - 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentlichen Einrichtungen zur zentralen Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz und für die Abfuhr von Abwasser und Fäkalschlamm aus Hauskläranlagen und abflusslosen Gruben in der Stadt Zeitz (Entwässerungsgebührensatzung zentral/dezentral)   

Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 18
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 13.12.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:25
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VII/STR/75/0976/23 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentlichen Einrichtungen zur zentralen Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz und für die Abfuhr von Abwasser und Fäkalschlamm aus Hauskläranlagen und abflusslosen Gruben in der Stadt Zeitz
(Entwässerungsgebührensatzung zentral/dezentral)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Federführend:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"   

Hr. Stahn verlässt die Sitzung. Es sind 27 stimmberechtigte Mitglieder inkl. des Oberbürgermeisters anwesend.

 

Hr. A. Exler, Fraktion Freie Wähler

Es handelt sich um eine erhebliche Erhöhung der Schmutzwassergebühr.

Die Stromkosten im Klärwerk und das erhöhte Betriebskostenentgelt führen zu dieser Erhöhung. Für unsere Gegend haben wir einen hohen Strompreis.

Wir müssen an dem Konstrukt der Abwasserbeseitigung Verbesserungen durchführen und uns breiter aufstellen.

 

Hr. Dr. Altmann, Fraktion CDU

Was würde ohne Satzung passieren?

 

Fr. Beyer, Abwasserzweckverband

Ohne Satzung können wir den Wirtschaftsplan nicht beschließen und das Klärwerk könnte nicht weiter betrieben werden.

 

Hr. Dr. Altmann, Fraktion CDU

Die Kosten wurden entsprechend kalkuliert?

 

Fr. Beyer, EB Abwasser

Sie bestätigt dies.

 

Hr. Thieme, Oberbürgermeister

Der Vertrag zur Verlängerung wurde einstimmig beschlossen. Stromverträge werden ausgeschrieben, wenn die Verträge auslaufen. Die Kalkulation der Kosten erfolgt mit den Gebühren die vorhanden sind.

 

Fr. Beyer, EB Abwasser

Führt noch ein paar Ergänzungen auf, die Gebührenerhöhung beträgt rund 50,00 EUR/ Jahr für eine Familie.

 

Hr. A. Exler, Fraktion Freie Wähler

Der Burgenlandkreis hat seine Strom- und Gaslieferungen für ein Jahr ausgeschrieben mit einem anderen Ausschreibungsverfahren. Die Stadt hat einen anderen Weg gewählt und die Ausschreibung für einen festen kWh Preis gewählt.

 

Hr. Thieme, Oberbürgermeister

Die Veränderung kann nur aller 5 Jahre stattfinden. Die Ausschreibungen erfolgen auf Grundlage einer Prognose. Eine Vergleichbarkeit ist kaum gegeben.

 

Hr. Dr. Altmann, Fraktion CDU

Die Satzung basiert auf den derzeitig gültigen Verträgen.

 

Hr. Nicolai, Fraktion ALL/ FDP/FWT

Die Stadt Zeitz hat sich für einen verlässlichen Weg entschieden und dieser sollte weitergegangen werden.

 

Fr. Späte, Fraktion CDU

Die Zusammenführung und die Zeiträume passen noch nicht ganz zusammen. Eine Gebührenerhöhung ist immer schwierig.

 

Fr. Forner, Fraktion Freie Wähler

Wir reden hier über eine 30% ige Erhöhung. Es gibt geltende Verträge, aber ein Betriebsführervertrag müsste verhandelbar sein.

 


Beschluss:

Beschlussempfehlung für das beschließende Gremium:

 

Der Stadtrat beschließt die nachstehende 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhe­bung von Gebühren für die öffentlichen Einrichtungen zur zentralen Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz und für die Abfuhr von Abwasser und Fäkalschlamm aus Hauskläranlagen und abflusslo­sen Gruben in der Stadt Zeitz (Entwässerungsge­bührensatzung zentral/dezentral).


Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

33

3 ehrenamtliche Mandate unbesetzt

 

davon anwesend:

27

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

7

Stimmenthaltungen:

4

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

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