Auszug - 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentlichen Einrichtungen zur zentralen Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz und für die Abfuhr von Abwasser und Fäkalschlamm aus Hauskläranlagen und abflusslosen Gruben in der Stadt Zeitz (Entwässerungsgebührensatzung zentral/dezentral)
Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 18 | |||||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mi, 13.12.2023 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:25 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/75/0976/23 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentlichen Einrichtungen zur zentralen Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz und für die Abfuhr von Abwasser und Fäkalschlamm aus Hauskläranlagen und abflusslosen Gruben in der Stadt Zeitz (Entwässerungsgebührensatzung zentral/dezentral) |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Federführend: | Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz" | |||||||
Hr. Stahn verlässt die Sitzung. Es sind 27 stimmberechtigte Mitglieder inkl. des Oberbürgermeisters anwesend.
Hr. A. Exler, Fraktion Freie Wähler
Es handelt sich um eine erhebliche Erhöhung der Schmutzwassergebühr.
Die Stromkosten im Klärwerk und das erhöhte Betriebskostenentgelt führen zu dieser Erhöhung. Für unsere Gegend haben wir einen hohen Strompreis.
Wir müssen an dem Konstrukt der Abwasserbeseitigung Verbesserungen durchführen und uns breiter aufstellen.
Hr. Dr. Altmann, Fraktion CDU
Was würde ohne Satzung passieren?
Fr. Beyer, Abwasserzweckverband
Ohne Satzung können wir den Wirtschaftsplan nicht beschließen und das Klärwerk könnte nicht weiter betrieben werden.
Hr. Dr. Altmann, Fraktion CDU
Die Kosten wurden entsprechend kalkuliert?
Fr. Beyer, EB Abwasser
Sie bestätigt dies.
Hr. Thieme, Oberbürgermeister
Der Vertrag zur Verlängerung wurde einstimmig beschlossen. Stromverträge werden ausgeschrieben, wenn die Verträge auslaufen. Die Kalkulation der Kosten erfolgt mit den Gebühren die vorhanden sind.
Fr. Beyer, EB Abwasser
Führt noch ein paar Ergänzungen auf, die Gebührenerhöhung beträgt rund 50,00 EUR/ Jahr für eine Familie.
Hr. A. Exler, Fraktion Freie Wähler
Der Burgenlandkreis hat seine Strom- und Gaslieferungen für ein Jahr ausgeschrieben mit einem anderen Ausschreibungsverfahren. Die Stadt hat einen anderen Weg gewählt und die Ausschreibung für einen festen kWh Preis gewählt.
Hr. Thieme, Oberbürgermeister
Die Veränderung kann nur aller 5 Jahre stattfinden. Die Ausschreibungen erfolgen auf Grundlage einer Prognose. Eine Vergleichbarkeit ist kaum gegeben.
Hr. Dr. Altmann, Fraktion CDU
Die Satzung basiert auf den derzeitig gültigen Verträgen.
Hr. Nicolai, Fraktion ALL/ FDP/FWT
Die Stadt Zeitz hat sich für einen verlässlichen Weg entschieden und dieser sollte weitergegangen werden.
Fr. Späte, Fraktion CDU
Die Zusammenführung und die Zeiträume passen noch nicht ganz zusammen. Eine Gebührenerhöhung ist immer schwierig.
Fr. Forner, Fraktion Freie Wähler
Wir reden hier über eine 30% ige Erhöhung. Es gibt geltende Verträge, aber ein Betriebsführervertrag müsste verhandelbar sein.
Beschluss:
Beschlussempfehlung für das beschließende Gremium:
Der Stadtrat beschließt die nachstehende 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentlichen Einrichtungen zur zentralen Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz und für die Abfuhr von Abwasser und Fäkalschlamm aus Hauskläranlagen und abflusslosen Gruben in der Stadt Zeitz (Entwässerungsgebührensatzung zentral/dezentral).
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 33 |
3 ehrenamtliche Mandate unbesetzt |
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davon anwesend: | 27 |
Ja-Stimmen: | 16 |
Nein-Stimmen: | 7 |
Stimmenthaltungen: | 4 |
von der Abstimmung gemäß § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |