Auszug - 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentlichen Einrichtungen zur zentralen Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz und für die Abfuhr von Abwasser und Fäkalschlamm aus Hauskläranlagen und abflusslosen Gruben in der Stadt Zeitz (Entwässerungsgebührensatzung zentral/dezentral)
Sitzung des Betriebsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 8 | |||||||
Gremium: | Betriebsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mi, 06.12.2023 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 18:25 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VII/STR/75/0976/23 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentlichen Einrichtungen zur zentralen Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz und für die Abfuhr von Abwasser und Fäkalschlamm aus Hauskläranlagen und abflusslosen Gruben in der Stadt Zeitz (Entwässerungsgebührensatzung zentral/dezentral) |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Federführend: | Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz" | |||||||
Herr Thieme erläuterte die Vorlage und stellte Fragen frei.
Herr Prüfe fragte, ob die Steigerung bei der Niederschlagswassergebühr von 0,77 €/m² auf 1,10 €/m² nötig ist und wie die Entwicklung in den nächsten Jahren aussieht, da vorallem große Grundstücke, insbesondere Firmengrundstücke, erheblich davon betroffen sind.
Frau Erler erklärte die Gründe für die Steigerung der Niederschlagswassergebühr.
Für die Niederschlagswassergebühr gibt es, anders als bei der Schmutzwassergebühr, keine Entlastung durch die Fördermittelzahlungen. Dies gesetzlich nicht zulässig. Für die Zukunft kann sie keine verbindliche Aussage treffen, da niemand die Entwicklung der treibenden Kostenpositionen (Strom, etc.) vorher sehen kann.
Es gab keine weiteren Fragen und es kommt zur Beschlussfassung.
Beschluss:
Beschlussempfehlung für das beschließende Gremium:
Der Stadtrat beschließt die nachstehende 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentlichen Einrichtungen zur zentralen Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz und für die Abfuhr von Abwasser und Fäkalschlamm aus Hauskläranlagen und abflusslosen Gruben in der Stadt Zeitz (Entwässerungsgebührensatzung zentral/dezentral).
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 8 |
davon anwesend: | 7 |
Ja-Stimmen: | 4 |
Nein-Stimmen: | 1 |
Stimmenthaltungen: | 2 |
von der Abstimmung gemäß § 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |