Auszug - Verpflichtung der ehrenamtlichen Mitglieder des Ortschaftsrates auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten durch das an Jahren älteste Mitglied des Ortschaftsrates und Belehrung über die Amtspflichten durch den Oberbürgermeister
Konstituierende Sitzung des Ortschaftsrates Würchwitz | |||
TOP: | Ö 4 | ||
Gremium: | Ortschaftsrat Würchwitz | Beschlussart: | zur Kenntnis genommen |
Datum: | Di, 02.07.2024 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: | 17:55 - 18:15 | ||
Raum: | Saalstube der Gaststätte | ||
Ort: | Würchwitz | ||
Herr Hasselberger nimmt die Verpflichtung der Mitglieder des Ortschaftsrates vor und spricht den Verpflichtungstext:
Verpflichtung:
„Ich verpflichte mich, dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt treu zu dienen, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Pflichten als Stadtrat zum Wohle der Stadt Zeitz gewissenhaft zu erfüllen.
Ich verpflichte mich, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen.“
Nach Aufforderung von Herrn Hasselberger erheben sich die Mitglieder des Ortschaftsrates von den Plätzen und erwidern die Verpflichtung mit: „Ich verpflichte mich oder ich verpflichte mich, so wahr mir Gott helfe.“
Herr Hasselberger übergibt das Wort an den Oberbürgermeister. Herr Thieme nimmt die aktenkundige Belehrung der Ortschaftsräte zu den Paragraphen 32, 33 und 34 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vor. Die Mitglieder des Ortschaftsrates unterschreiben auf einer vorbereiteten Liste.