Auszug - Allgemeine Anfragen
Sitzung des Finanzausschusses | |||
TOP: | Ö 8 | ||
Gremium: | Finanzausschuss | Beschlussart: | zur Kenntnis genommen |
Datum: | Di, 16.01.2007 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: | 17:00 - 18:30 | ||
Raum: | Sitzungsraum (Zimmer 119) | ||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | ||
Frau Lippert führt zunächst aus, dass im Haushaltsjahr 2006 aufgrund des Einbruches bei der Gewerbesteuer ein Defizit von ca. 2 Mio. Euro entstand. Daraus folgte eine Haushaltssperre durch den Oberbürgermeister.
Eine weitere Maßnahme dazu ist die Kontrolle, dass bei der Bildung von Haushaltsausgaberesten darauf geachtet wird, dass die Aufträge bzw. Bestellungen bereits ausgelöst sind.
Im Februar 2007 wird voraussichtlich eine erste Information über die Höhe des Fehlbetrages bekanntgegeben.
Für den Haushaltsplanentwurf 2007 ist momentan ein Defizit von 1,6 Mio. Euro zu verzeichnen.
Darum wurde in der Amtsleiterberatung zu Beginn des Jahres die Festlegung getroffen, dass Einsparungen in Höhe von 10 % bei den Gruppierungen 5 und 6 sowie die Kürzung von Zuweisungen und Zuschüssen (hierzu erfolgte auch ein Hinweis des Landesrechnungshofes) notwendig ist.
Eine weitere Überlegung ist die Anhebung der Grundsteuer A.
Die Personalkosten bei den Kindergärtnerinnen werden überprüft.
Die dritte Überarbeitung wurde am 11.01.2007 abgeschlossen, derzeit besteht ein Defizit von 1,2 Mio. Euro. Darin enthalten sind die höheren Personalkosten, die noch offenen Fehlbeträge aus den Vorjahren fehlen allerdings noch.
Herr Hörig: Kann der Oberbürgermeister ein Konzept vorlegen über die Ziele, welche die Stadt Zeitz verfolgt?
Herr Franziski: Sind die zusätzlichen Zuweisungen schon eingearbeitet?
Frau Lippert: Nein. Der jetzige Stand beinhaltet die Zuweisungen vom November 2006. Sie verweist auf eine eventuelle Änderung im Familienleistungsausgleich. Hier könnten sich dann einige Veränderungen ergeben.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:
davon anwesend:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Stimmenthaltungen:
von der Abstimmung gemäß
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: