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Auszug - Feststellung verbindlicher Gedenkbezüge für das Denkmal Opfer des Faschismus in Zeitz Standort Altmarkt  

Sitzung des Bildungsausschusses
TOP: Ö 10
Gremium: Bildungsausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 15.01.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:15
Raum: Kindertagesstätte "Regenbogen" Außenstelle Hort "Am Schwanenteich"
Ort: Am Schwanenteich 3, 06712 Zeitz
IV/STR/STR/0640/07 Feststellung verbindlicher Gedenkbezüge für das Denkmal Opfer des Faschismus in Zeitz Standort Altmarkt
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Stadtrat
Fraktion WIR - Unabhängige
Federführend:Vorsitzender des Stadtrates   

Nach umfangreicher Beratung stellt Frau Reimschüssel den Antrag, den Beschlusstext wie folgt zu ändern:

 

Der Stadtrat beschließt, dass das Denkmal für die Opfer des Faschismus am

Zeitzer Altmarkt zum Gedenken an die Opfer während des Nationalsozialismus

unabhängig ihres Alters, ihrer Herkunft, ihrer Nationalität, ihrer Weltanschauung

und ihrer sozialen Stellung dient.

Allen Bestrebungen einer Umdeutung oder eines Maßbrauches ist entgegen-

zuwirken.

 

Nach weiterer Diskussion wird der Antrag auf Abbruch der Debatte gestellt.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:              7             

davon anwesend:                                          6             

Ja-Stimmen:                                                        6             

Nein-Stimmen:                                          0             

Stimmenthaltungen:                                          0             

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:              0

 

Abstimmungsergebnis zum Antrag von Frau Reimschüssel:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:              7             

davon anwesend:                                          6             

Ja-Stimmen:                                                        2             

Nein-Stimmen:                                          1             

Stimmenthaltungen:                                          3             

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:              0             

             

 

Beschluss: