Auszug - Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2004 mit der Stellungnahme der Verwaltung und der Entlastung des Oberbürgermeisters
Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 6 | |||||||
Gremium: | Rechnungsprüfungsausschuss | |||||||
Datum: | Di, 30.01.2007 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 18:40 | |||||||
Raum: | Sitzungsraum (Zimmer 119) | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
IV/STR/014/0610/06 Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2004 mit der Stellungnahme der Verwaltung und der Entlastung des Oberbürgermeisters | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Rechnungsprüfungsamt | |||||||
Federführend: | Rechnungsprüfungsamt | |||||||
Beschluss:
Der Stadtrat nimmt von dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresrechnung 2004 und von der Stellungnahme der Verwaltung Kenntnis.
Er bestätigt die Jahresrechung 2004 und gibt zugleich dem Oberbürgermeister die Entlastung gemäß § 108 Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt.
Herr Zimmermann führte aus, dass die Ergänzung der Stellungnahme der Verwaltung vom 28.12.2006 – Zusammenstellung der Prüfvermerke - von der Verwaltung termingerecht erstellt wurde.
Das Rechnungsprüfungsamt prüft die Angaben bei Hinweisen und Beanstandungen zu den
Null - Schaden und stellte fest, dass hierbei Einnahme- und Steuerverlusten zu verzeichnen
sind und keine Verwaltungsaufwand berücksichtigt wurde.
Aufgrund der nichtbefriedigenden Aussagen zum Finanzschaden für die Stadt Zeitz gab das Rechnungsprüfungsamt folgende Hinweise an den Oberbürgermeister. (siehe Anlage zum Protokoll)
Der Oberbürgermeister gab allen Amtsleitern hierzu nochmals die Möglichkeit zur Stellungnahme. Davon wurde leider nicht von allen Amtsleitern Gebrauch gemacht.
Rege Diskussion wurde geführt, u.a. zur nicht rechtssicheren Vergnügungssteuersatzung, wo bereits ein Gerichtsurteil zu ungunsten der Stadt Zeitz gefällt wurde.
Diese gilt es neu zu überarbeiten.
Hierzu wird seitens des Städte- und Gemeindebundes eine Mustersatzung herausgegeben, die seitens der Verwaltung angewandt werden soll.
Herr Bliedtner brachte sein Unverständnis darüber zum Ausdruck, dass beim Verzicht auf Forderungen durch Abgangsbuchungen in Folge von Fehlern und fehlenden begründenden Unterlagen von einem Schaden von Null die Rede ist.
Ein weiterer Diskussionspunkt sind die Einnahmeverluste der Pachteinnahmen Garagen/Verwahrkonto.
Hierzu wurde durch die Amtsleiterin Wirtschaftsförderungsamt Stellung genommen.
Nach der Diskussionsrunde kam der Vorsitzende zu dem Stand: Die Nullleiste ist in sich falsch und seitens der Verwaltung wurde zur Klärung keine Stellung bezogen.
Herr Schröder und der Oberbürgermeister verlassen um 18:00 Uhr die Sitzung.
Der Vorsitzende stellt den Antrag 2 getrennte Beschlüsse zur Empfehlung an den Stadtrat zu geben.
Der Stadtrat nimmt von dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresrechnung 2004 und von der Stellungnahme der Verwaltung Kenntnis.
1. Bestätigung der Jahresrechung 2004
2. Entlastung des Oberbürgermeisters gemäß § 108 Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt.
Diskussion wurde geführt.
Abstimmungsergebnis zum Antrag des Vorsitzenden:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 7
davon anwesend: 6
Ja-Stimmen: 5
Nein-Stimmen: 1
Stimmenthaltungen: 0
von der Abstimmung gemäß
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0
Somit werden 2 Beschlussempfehlungen gefasst.
Beschluss:
Der Stadtrat nimmt von dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresrechnung 2004 und von der Stellungnahme der Verwaltung Kenntnis.
1. Bestätigung der Jahresrechung 2004
2. Entlastung des Oberbürgermeisters gemäß § 108 Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt.
Abstimmungsergebnis zur 1. Beschlussempfehlung:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 7
davon anwesend: 6
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
von der Abstimmung gemäß
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0
Abstimmungsergebnis zur 2. Beschlussempfehlung:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 7
davon anwesend: 6
Ja-Stimmen: 2
Nein-Stimmen: 2
Stimmenthaltungen: 2
von der Abstimmung gemäß
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0