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Auszug - Bericht des Oberbürgermeisters der Trägergemeinde als Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamt über wichtige Angelegenheiten der Verwaltungsgemeinschaft und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung gefasster Beschlüsse  

Sitzung Gemeinschaftsausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Gemeinschaftsausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 29.01.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:15
Raum: Sitzungsraum (Zimmer 119)
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

ÿ Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 21

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 21. Dezember 2006 den neuen Tarifvertrag zur Her­absetzung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit für die Beschäftigten der Stadtver­waltung Zeitz zugestimmt, so dass dieser am 1. Januar 2007 in Kraft treten konnte. Im Vor­feld gab es dazu nochmals die Beratung mit der Tarifkommission – in deren Ergebnis die Protokollerklärung zum Tarifvertrag nochmals geändert wurde. Die Änderung beinhaltet, dass Auszubildende nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung befristet für ein Jahr mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden übernommen werden. Weiterhin wurde mit dem Personalrat vereinbart, dass Mitarbeiter, die eine niedrigere wöchentliche Arbeitszeit als tariflich vereinbart haben, ebenfalls in den bestehenden Kündigungsschutz einbezogen sind.

 

Die öffentliche Ausschreibung der zwei Ausbildungsstellen für Verwaltungsfachangestellte in der Fachrichtung Kommunalverwaltung erfolgt im Amtsblatt am 14. Februar. Weiterhin wurde die Agentur für Arbeit, Nebenstelle Zeitz, über die Ausbildungsstellen informiert.

 

Im Zusammenhang mit dem Ausscheiden der Gemeinde Deuben aus der Verwaltungsge­meinschaft Zeitzer Land wurde die 3. Änderung der Gemeinschaftsvereinbarung erarbeitet. Die entsprechende Beschlussfassung dazu soll in den Sitzungen der Gemeinderäte bzw. des Stadtrates im Februar-März erfolgen.

 

Die vom Landesverwaltungsamt  abgeforderten Zuarbeiten zur Beurteilung der Stadt-Um­land-Beziehungen wurden von den Gemeinden, die eine direkte Grenze zur Stadt Zeitz ha­ben, gemeinsam mit der Verwaltung termingerecht erarbeitet. Zwischenzeitlich liegt der Ver­waltung der Entwurf für die Eckpunkte des Leitbildes für die flächendeckende Einführung von Einheitsgemeinden in Sachsen-Anhalt vor, erarbeitet vom Ministerium des Inneren. Auf der Basis dieses Entwurfes soll das Leitbild bis zum 31. März 2007 erstellt und anschließend dem Kabinett zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Die verwaltungsinterne Arbeitsgruppe Gebietsänderung wird sich am 2. März mit den Eckpunkten des Leitbildes befassen und ge­gebenenfalls Schlussfolgerungen dazu erarbeiten.

 

Am 16. Januar fand eine Beratung der Lenkungsgruppe Doppik statt. In dieser wurde vom Projektteam Doppik der Sachstand zur Erfassung und Bewertung des Anlagevermögens am Beispiel der Gemeinde Geußnitz dargelegt. Die gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen dazu sind in einem Arbeitspapier zusammen gefasst und werden in der Lenkungsgruppe zur Diskussion gestellt. Die bereits gesammelten Erfahrungen bilden die Grundlage für die wei­tere Verfahrensweise in der Verwaltungsgemeinschaft Zeitzer Land zur Umstellung von der Kameralistik zur Doppik. Die Erfassung und Bewertung des Anlagevermögens stellt jedoch nur einen Schritt in dem gesamten Umstellungsprozess dar. Deshalb wurde von den Mitglie­dern der Lenkungsgruppe empfohlen, dass zur Unterstützung der weiteren Einführung der Doppik, insbesondere zur Vorbereitung und Erstellung des doppischen Haushaltes, ein wei­terer Absolvent der Fachhochschule Harz in der Verwaltungsgemeinschaft befristet einge­stellt werden sollte. Die bisherigen Ergebnisse haben gezeigt, dass es sich hierbei um eine effektive und auch kostengünstige Variante handelt, den neuesten Wissensstand in den Ar­beitsprozess einfließen zu lassen.