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Auszug - 2. Änderungssatzung zur Gebührenordnung für das Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten der Stadt Zeitz - Parkgebührenordnung - vom 25.09.2003  

Sitzung des Ordnungsausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Ordnungsausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 22.02.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:35
Raum: Sitzungsraum (Zimmer 119)
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
IV/STR/032/0662/07 2. Änderungssatzung zur Gebührenordnung für das Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten der Stadt Zeitz - Parkgebührenordnung - vom 25.09.2003
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Ordnungsamt
SG allg. Ordnung/öffentliche Einrichtungen
Federführend:Bürgermeisterin   

Nach Erläuterung der Vorlage durch Herrn Richter wurde durch die Ausschussmitglieder bekundet, dass einer Gebührenpflicht in d

Nach Erläuterung der Vorlage durch Herrn Richter wurde durch die Ausschussmitglieder bekundet, dass einer Gebührenpflicht in der vorgegebenen Zeit für den Neumarkt im Zuge der Gleichbehandlung nicht zugestimmt wird.

 

Auf Antrag der Ausschussmitglieder werden die gebührenpflichtigen Zeiten für den Neumarkt nicht geändert und nur die Höchstparkdauer von 1 Stunde für den Neumarkt neu festgeschrieben.

 

Die 2. Änderungssatzung wurde mit den Änderungen der Ausschussmitglieder wie folgt zur Abstimmung gestellt:

Beschluss:

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 22.03.2007 die nachfolgende 2. Änderungssatzung zur Gebührenordnung für das Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten der Stadt Zeitz – Parkgebührenordnung – vom 25.09.2003:

 

2. Änderungssatzung

 

zur Gebührenordnung für das Parken an Parkuhren

und Parkscheinautomaten

der Stadt Zeitz

- Parkgebührenordnung -

vom 25.09.2003

 

 

Präambel

Auf Grund des § 6a Abs. 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes vom 05.03.2003, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14.08.2006 (BGBl. I S. 1958) i.V.m. § 1 Abs. 1 der  Verordnung über   Parkgebühren  des  Landes  Sachsen-Anhalt   vom  4. August 1992, zuletzt geändert am 07.12.2001 und § 6 der Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt, beschließt die Stadt Zeitz die 2. Änderungssatzung zur Gebührenordnung für das Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten in der Stadt Zeitz vom 25.09.2003:

 

 

Artikel 1

 

§ 3 Gebührenpflichtige Parkzeiten

erhält folgende Fassung:

 

Die Gebührenpflicht besteht während folgender Zeiten:

 

Montag - Donnerstag                             8.00 – 16.00 Uhr

Freitag                                           8.00 – 13.00 Uhr

 

 

Für den Neumarkt (Straße) in der Gebührenzone II beträgt die

 

Höchstparkdauer:                            1 Stunde

 

 

 
Artikel 2

 

§ 6 Inkrafttreten

Diese 2. Änderungssatzung tritt am Tag nach Ihrer Veröffentlichung in Kraft.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:  7

davon anwesend:    6

Ja-Stimmen:     6

Nein-Stimmen:    0

Stimmenthaltungen:    0

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:  0