Auszug - 2. Änderungssatzung zur Gebührenordnung für das Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten der Stadt Zeitz - Parkgebührenordnung - vom 25.09.2003
Sitzung des Ordnungsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 6 | |||||||
Gremium: | Ordnungsausschuss | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 22.02.2007 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 18:35 | |||||||
Raum: | Sitzungsraum (Zimmer 119) | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
IV/STR/032/0662/07 2. Änderungssatzung zur Gebührenordnung für das Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten der Stadt Zeitz - Parkgebührenordnung - vom 25.09.2003 | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Ordnungsamt SG allg. Ordnung/öffentliche Einrichtungen | |||||||
Federführend: | Bürgermeisterin | |||||||
Nach Erläuterung der Vorlage durch Herrn Richter wurde durch die Ausschussmitglieder bekundet, dass einer Gebührenpflicht in der vorgegebenen Zeit für den Neumarkt im Zuge der Gleichbehandlung nicht zugestimmt wird.
Auf Antrag der Ausschussmitglieder werden die gebührenpflichtigen Zeiten für den Neumarkt nicht geändert und nur die Höchstparkdauer von 1 Stunde für den Neumarkt neu festgeschrieben.
Die 2. Änderungssatzung wurde mit den Änderungen der Ausschussmitglieder wie folgt zur Abstimmung gestellt:
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 22.03.2007 die nachfolgende 2. Änderungssatzung zur Gebührenordnung für das Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten der Stadt Zeitz – Parkgebührenordnung – vom 25.09.2003:
2. Änderungssatzung
zur Gebührenordnung für das Parken an Parkuhren
und Parkscheinautomaten
der Stadt Zeitz
- Parkgebührenordnung -
vom 25.09.2003
Präambel
Auf Grund des § 6a Abs. 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes vom 05.03.2003, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14.08.2006 (BGBl. I S. 1958) i.V.m. § 1 Abs. 1 der Verordnung über Parkgebühren des Landes Sachsen-Anhalt vom 4. August 1992, zuletzt geändert am 07.12.2001 und § 6 der Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt, beschließt die Stadt Zeitz die 2. Änderungssatzung zur Gebührenordnung für das Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten in der Stadt Zeitz vom 25.09.2003:
Artikel 1
§ 3 Gebührenpflichtige Parkzeiten
erhält folgende Fassung:
Die Gebührenpflicht besteht während folgender Zeiten:
Montag - Donnerstag 8.00 – 16.00 Uhr
Freitag 8.00 – 13.00 Uhr
Für den Neumarkt (Straße) in der Gebührenzone II beträgt die
Höchstparkdauer: 1 Stunde
Artikel 2
§ 6 Inkrafttreten
Diese 2. Änderungssatzung tritt am Tag nach Ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 7
davon anwesend: 6
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
von der Abstimmung gemäß
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0