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Auszug - 2. Änderungssatzung zur Gebührenordnung für das Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten der Stadt Zeitz - Parkgebührenordnung - vom 25.09.2003  

Sitzung des Finanzausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Finanzausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 06.03.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:45
Raum: Sitzungsraum (Zimmer 119)
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
IV/STR/032/0662/07 2. Änderungssatzung zur Gebührenordnung für das Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten der Stadt Zeitz - Parkgebührenordnung - vom 25.09.2003
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Ordnungsamt
SG allg. Ordnung/öffentliche Einrichtungen
Federführend:Bürgermeisterin   

Antrag Frau Fischer:

Antrag Frau Fischer:

Der Finanzausschuss folgt der Beschlussfassung des Ordnungsausschusses.

(siehe ausgereichtes Ergänzungsblatt)

Beschluss:

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt in seiner Sitzung am 22.03.2007 die nachfolgende 2. Änderungssatzung zur Gebührenordnung für das Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten der Stadt Zeitz – Parkgebührenordnung – vom 25.09.2003:

 

2. Änderungssatzung

zur Gebührenordnung für das Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten

der Stadt Zeitz

- Parkgebührenordnung -

vom 25.09.2003

 

Präambel

Auf Grund des § 6a Abs. 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes vom 05.03.2003, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14.08.2006 (BGBl. I S. 1958) i.V.m. § 1 Abs. 1 der  Verordnung über   Parkgebühren  des  Landes  Sachsen-Anhalt   vom  4. August 1992, zuletzt geändert am 07.12.2001 und § 6 der Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt, beschließt die Stadt Zeitz die 2. Änderungssatzung zur Gebührenordnung für das Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten in der Stadt Zeitz vom 25.09.2003:

 

Artikel 1

 

§ 3 Gebührenpflichtige Parkzeiten

erhält folgende Fassung:

 

Die Gebührenpflicht besteht während folgender Zeiten:

Montag - Donnerstag                             8.00 – 16.00 Uhr

Freitag                                           8.00 – 13.00 Uhr

Hiervon abweichend besteht die Gebührenpflicht für den Neumarkt (Straße) in der Gebührenzone II während folgender Zeiten:

Montag – Sonnabend                            8.00 – 18.00 Uhr

Höchstparkdauer:                            1 Stunde

 
Artikel 2

 

§ 6 Inkrafttreten

Diese 2. Änderungssatzung tritt am Tag nach Ihrer Veröffentlichung in Kraft.

 

 

 


Abstimmungsergebnis zum Antrag:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 7 

davon anwesend:   5 

Ja-Stimmen:    5 

Nein-Stimmen:   0 

Stimmenthaltungen:   0 

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: