Auszug - Abwägungs- und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 16 A "Ehemalige Artilleriekaserne"
Sitzung des Hauptausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 13 | |||||||
Gremium: | Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||
Datum: | Do, 15.03.2007 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:00 | |||||||
Raum: | Sitzungsraum (Zimmer 119) | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
IV/STR/STR/0701/07 Abwägungs- und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 16 A "Ehemalige Artilleriekaserne" | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Stadtrat CDU-Fraktion, Die Linke.PDS, SPD, ZfZ | |||||||
Federführend: | Vorsitzender des Stadtrates | |||||||
Es gibt den Antrag, dass sich der Hauptausschuss der Beschlussempfehlung des Bauausschuses anschließt und diese lautet:
Der vorliegende Beschlusstext wird um den Passus
- Das Mischgebiet ist voll erschlossen, d.h. sämtliche mit der Plandurchführung im
Mischgebiet entstehenden Kosten, trägt komplett der Eigentümer /Vorhabenträger.
Die Stadt beteiligt sich nicht an den Kosten, für die sie im Rahmen der Ausbau-
beitragssatzung verpflichtet wäre, diese trägt der Eigentümer / Vorhabenträger. –
erweitert.
Abstimmung über den Antrag: 7 - 0 - 0
Beschlussänderung:
Der Stadtrat beschließt:
- Das Vorwort der Vorlage wird beachtet
- Die Abwägung der Vorlage zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 16 - A „Ehemalige Artilleriekaserne“ wurde geprüft und hierzu die Zustimmung gegeben.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt die Berücksichtigung der Hinweise und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Aufgrund des § 10 Abs.1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004, (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 G des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) wird der Bebauungsplan Nr. 16 - A „Ehemalige Artilleriekaserne“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung beschlossen.
- Die Begründung einschließlich des Umweltberichtes zum Bebauungsplan Nr. 16 - A „Ehemalige Artilleriekaserne“ wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortüblich bekannt zu machen.
- Das Mischgebiet ist voll erschlossen, d.h. sämtliche mit der Plandurchführung im
Mischgebiet entstehenden Kosten, trägt komplett der Eigentümer /Vorhabenträger.
Die Stadt beteiligt sich nicht an den Kosten, für die sie im Rahmen der Ausbau-
beitragssatzung verpflichtet wäre, diese trägt der Eigentümer / Vorhabenträger.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 7
davon anwesend: 7
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 1
von der Abstimmung gemäß
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0