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Auszug - Abwägungs- und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 16 A "Ehemalige Artilleriekaserne"  

Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 13
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss
Datum: Do, 15.03.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:00
Raum: Sitzungsraum (Zimmer 119)
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
IV/STR/STR/0701/07 Abwägungs- und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 16 A "Ehemalige Artilleriekaserne"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Stadtrat
CDU-Fraktion, Die Linke.PDS, SPD, ZfZ
Federführend:Vorsitzender des Stadtrates   

Es gibt den Antrag, dass sich der Hauptausschuss der Beschlussempfehlung des Bauausschuses anschließt und diese lautet:

Es gibt den Antrag, dass sich der Hauptausschuss der Beschlussempfehlung des Bauausschuses anschließt und diese lautet:

Der vorliegende Beschlusstext wird um den Passus

              -    Das Mischgebiet ist voll erschlossen, d.h. sämtliche mit der Plandurchführung im

                Mischgebiet entstehenden Kosten, trägt komplett der Eigentümer /Vorhabenträger.

                 Die Stadt beteiligt sich nicht an den Kosten, für die sie im Rahmen der Ausbau-

                 beitragssatzung verpflichtet wäre, diese trägt der Eigentümer / Vorhabenträger.

erweitert.

 

Abstimmung über den Antrag:              7  -  0  -  0

 

 

Beschlussänderung:

Der Stadtrat beschließt:

 

 

-          Das Vorwort der Vorlage wird beachtet

 

-          Die Abwägung der Vorlage zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 16 - A „Ehemalige Artilleriekaserne“ wurde geprüft und hierzu die Zustimmung gegeben.

 

-          Der Oberbürgermeister wird beauftragt die Berücksichtigung der Hinweise und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

 

-          Aufgrund des § 10 Abs.1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004, (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 G des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) wird der Bebauungsplan Nr. 16 - A „Ehemalige Artilleriekaserne“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung beschlossen.

 

-          Die Begründung einschließlich des Umweltberichtes zum Bebauungsplan Nr. 16 - A „Ehemalige Artilleriekaserne“ wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

-          Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortüblich bekannt zu machen.

 

-    Das Mischgebiet ist voll erschlossen, d.h. sämtliche mit der Plandurchführung im

     Mischgebiet entstehenden Kosten, trägt komplett der Eigentümer /Vorhabenträger.

     Die Stadt beteiligt sich nicht an den Kosten, für die sie im Rahmen der Ausbau-

     beitragssatzung verpflichtet wäre, diese trägt der Eigentümer / Vorhabenträger.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 7 

davon anwesend:   7 

Ja-Stimmen:    6 

Nein-Stimmen:   0 

Stimmenthaltungen:   1 

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0