Auszug - Anfrage Herr Buzalski zu Stand Rückbaugebot
Sitzung des Bauausschusses | |||
TOP: | Ö 12.4 | ||
Gremium: | Bauausschuss | ||
Datum: | Mi, 14.03.2007 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich |
Zeit: | 17:00 - 19:45 | ||
Raum: | Raum 308 | ||
Ort: | Gewandhaus Zeitz, Altmarkt 16, 06712 Zeitz | ||
Herr Buzalski fragt an, ob die Stadt aufgrund einer Rechtsgrundlage den Rückbau von Gebäuden von Eigentümern fordern kann.
Herr Villiers informiert, dass ein Rückbaugebot nach § 179 BauGB ein städtebauliches Gebot ist, das nur im Rahmen eines Bebauungsplanes den Eigentümer verpflichten kann, zu dulden, dass seine bauliche Anlage ganz oder teilweise beseitigt werden kann.
Vorschlag Herr Sträßner:
Die Verwaltung sollte an einem Objekt (z. B. Gebäude Steinsgraben/neben „Pitzschler“) als Modellfall versuchen, die Missstände zu beseitigen.
Die bauordnungsrechtlichen Möglichkeiten sind zu überprüfen.