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Auszug - Anfrage Herr Buzalski zu Stand Rückbaugebot  

Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 12.4
Gremium: Bauausschuss
Datum: Mi, 14.03.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:45
Raum: Raum 308
Ort: Gewandhaus Zeitz, Altmarkt 16, 06712 Zeitz

Herr Buzalski fragt an, ob die Stadt aufgrund einer Rechtsgrundlage den Rückbau von Gebäuden von Eigentümern fordern kann

Herr Buzalski fragt an, ob die Stadt aufgrund einer Rechtsgrundlage den Rückbau von Gebäuden von Eigentümern fordern kann.

 

Herr Villiers informiert, dass ein Rückbaugebot nach § 179 BauGB ein städtebauliches Gebot ist, das nur im Rahmen eines Bebauungsplanes den Eigentümer verpflichten kann, zu dulden, dass seine bauliche Anlage ganz oder teilweise beseitigt werden kann.

 

Vorschlag Herr Sträßner:

Die Verwaltung sollte an einem Objekt (z. B. Gebäude Steinsgraben/neben „Pitzschler“) als Modellfall versuchen, die Missstände zu beseitigen.

Die bauordnungsrechtlichen Möglichkeiten sind zu überprüfen.