Auszug - Ausbau der Froschgasse in Theißen und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Grundstücke der Froschgasse von der Einmündung der Froschgasse in die Nordstraße bis zum Ende der Froschgasse
Sitzung des Gemeinderates Theißen | ||||||||
TOP: | Ö 21 | |||||||
Gremium: | Gemeinderat Theißen | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 29.03.2007 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 22:35 | |||||||
Raum: | Theißen, Bürgerraum, Schulstr.9 | |||||||
Ort: | Schulstraße 9, 06711 Zeitz | |||||||
IV/GTH/020/0114/07 Ausbau der Froschgasse in Theißen und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Grundstücke der Froschgasse von der Einmündung der Froschgasse in die Nordstraße bis zum Ende der Froschgasse | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Theißen | |||||
Verfasser: | Kämmerei SG Steuern - Gebühren und Beiträge | |||||||
Federführend: | Fachbereich Finanzen | |||||||
Beschluss:
Der Gemeinderat von Theißen beschließt in seiner Sitzung am 29.03.2007 den Ausbau der Froschgasse von der Einmündung der Froschgasse in die Nordstraße bis zum Ende der Froschgasse.
Der Straßenbau bezieht sich auf die Fahrbahn, die Straßenentwässerung und die Straßenbeleuchtung.
Entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung wird die Froschgasse als Anliegerstraße klassifiziert.
Gemäß Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Theißen erhebt die Gemeinde Theißen von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge.
Die konkrete Beitragshöhe bemisst sich nach § 4 der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Theißen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 15
davon anwesend: 15
Ja-Stimmen: 15
Nein-Stimmen: /
Stimmenthaltungen: /
von der Abstimmung gemäß
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: /