Auszug - Ausbau der Poststraße in Theißen und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Grundstücke der Poststraße von der Einmündung der Poststraße in die August-Bebel-Straße bis zum Ende des unbefestigten Teiles und Beginn der Pflasterung am Flurstück 723/62
Sitzung des Gemeinderates Theißen | ||||||||
TOP: | Ö 17 | |||||||
Gremium: | Gemeinderat Theißen | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 29.03.2007 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 19:00 - 22:35 | |||||||
Raum: | Theißen, Bürgerraum, Schulstr.9 | |||||||
Ort: | Schulstraße 9, 06711 Zeitz | |||||||
IV/GTH/020/0111/07 Ausbau der Poststraße in Theißen und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Grundstücke der Poststraße von der Einmündung der Poststraße in die August-Bebel-Straße bis zum Ende des unbefestigten Teiles und Beginn der Pflasterung am Flurstück 723/62 | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Theißen | |||||
Verfasser: | Kämmerei SG Steuern - Gebühren und Beiträge | |||||||
Federführend: | Fachbereich Finanzen | |||||||
Beschluss:
Der Gemeinderat von Theißen beschließt in seiner Sitzung am 29.03.2007 den Ausbau der Poststraße von der Einmündung der Poststraße in die August-Bebel-Straße bis zum Ende des unbefestigten Teiles und Beginn der Pflasterung am Flurstück 723/62.
Der Straßenbau bezieht sich auf die Fahrbahn und den Bau von Parkflächen.
Entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung wird die Poststraße als Haupterschließungsstraße klassifiziert.
Gemäß Straßenausbaubeitragssatzung werden von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge erhoben.
Die konkrete Beitragshöhe bemisst sich nach § 4 der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Theißen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 15
davon anwesend: 15
Ja-Stimmen: 13
Nein-Stimmen: /
Stimmenthaltungen: /
von der Abstimmung gemäß
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: 2 - Herr Forner und Herr Rothe