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Auszug - Ausbau der Poststraße in Theißen und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Grundstücke der Poststraße von der Einmündung der Poststraße in die August-Bebel-Straße bis zum Ende des unbefestigten Teiles und Beginn der Pflasterung am Flurstück 723/62  

Sitzung des Gemeinderates Theißen
TOP: Ö 17
Gremium: Gemeinderat Theißen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 29.03.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:35
Raum: Theißen, Bürgerraum, Schulstr.9
Ort: Schulstraße 9, 06711 Zeitz
IV/GTH/020/0111/07 Ausbau der Poststraße in Theißen und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Grundstücke der Poststraße von der Einmündung der Poststraße in die August-Bebel-Straße bis zum Ende des unbefestigten Teiles und Beginn der Pflasterung am Flurstück 723/62
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Theißen
Verfasser:Kämmerei
SG Steuern - Gebühren und Beiträge
Federführend:Fachbereich Finanzen   

Beschluss:

Beschluss:

Der Gemeinderat von Theißen beschließt in seiner Sitzung am 29.03.2007 den Ausbau der Poststraße von der Einmündung der Poststraße in die August-Bebel-Straße bis zum Ende des unbefestigten Teiles und Beginn der Pflasterung am Flurstück 723/62.

Der Straßenbau bezieht sich auf die Fahrbahn und den Bau von Parkflächen.

Entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung wird die Poststraße als Haupterschließungsstraße  klassifiziert.

Gemäß Straßenausbaubeitragssatzung werden von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge erhoben.

Die konkrete Beitragshöhe bemisst sich nach § 4 der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Theißen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:  15

davon anwesend:    15

Ja-Stimmen:     13

Nein-Stimmen:      /

Stimmenthaltungen:      /

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:    2  - Herr Forner und Herr Rothe