Auszug - Vorzeitiger Maßnahmebeginn - Durchführung von Sanierungsmaßnahmen am Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Zeitz im Steinsgraben 27 in 06712 Zeitz - Sicherungspflicht Backsteinfassade 1. BA
Sitzung des Ordnungsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 6 | |||||||
Gremium: | Ordnungsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Mi, 18.04.2007 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 19:15 | |||||||
Raum: | Sitzungsraum (Zimmer 119) | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
IV/STR/32/0765/07 Vorzeitiger Maßnahmebeginn - Durchführung von Sanierungsmaßnahmen am Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Zeitz im Steinsgraben 27 in 06712 Zeitz - Sicherungspflicht Backsteinfassade 1. BA | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Ordnungsamt SG Feuerwehr/Zivil- und Katastrophenschutz | |||||||
Federführend: | Bürgermeisterin | |||||||
Nach den Ausführungen durch Herrn Richter wurden die Anfragen der Ausschussmitglieder durch Herrn Richter und Herrn Prudlik beantwortet.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt den vorzeitigen Maßnahmebeginn für die Sanierung der Fassade (1.BA) am Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Zeitz, Steinsgraben 27 in 06712 Zeitz.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 7
davon anwesend: 7
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
von der Abstimmung gemäß
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0