Auszug - Billigungs- und Auslegungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 51 der Stadt Zeitz "Wochenendhaus im Bereich Gartenanlage Zangenberg"
26. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 21 | Beschluss: | IV/STR/61/0789/07 | |||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 07.06.2007 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 21:30 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
IV/STR/61/0789/07 Billigungs- und Auslegungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 51 der Stadt Zeitz "Wochenendhaus im Bereich Gartenanlage Zangenberg" | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | SG Stadtplanung/Verkehrsplanung | |||||||
Federführend: | Stadtplanungsamt | |||||||
Beschluss:
Beschluss-Nr. IV/STR/61/0789/0706/07:
Der Stadtrat beschließt:
- Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 51 der Stadt Zeitz
„Wochenendhaus im Bereich Gartenanlage Zangenberg“ mit baugestalterischen
Festsetzungen gemäß § 85 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt
(BauO LSA) in der Fassung vom April 2007 sowie der dazugehörige Entwurf der
Begründung einschließlich Umweltbericht in der Fassung vom April 2007 werden
gebilligt.
- Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 51 der Stadt Zeitz mit
baugestalterischen Festsetzungen gemäß § 85 BauO LSA in der Fassung vom
April 2007 und der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht in der
Fassung vom April 2007 sowie bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen
sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind von
der Auslegung zu benachrichtigen.
- Die Auswertung der Anregungen und Hinweise aus der frühzeitigen Öffentlichkeits-
und frühzeitigen Behördenbeteiligung wurden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 41
davon anwesend: 31
Ja-Stimmen: 30
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 1
von der Abstimmung gemäß
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0