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Auszug - Billigungs- und Auslegungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 51 der Stadt Zeitz "Wochenendhaus im Bereich Gartenanlage Zangenberg"  

26. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 21 Beschluss:IV/STR/61/0789/07
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 07.06.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:30
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
IV/STR/61/0789/07 Billigungs- und Auslegungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 51 der Stadt Zeitz "Wochenendhaus im Bereich Gartenanlage Zangenberg"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:SG Stadtplanung/Verkehrsplanung
Federführend:Stadtplanungsamt   

Beschluss:

Beschluss:

Beschluss-Nr. IV/STR/61/0789/0706/07:

Der Stadtrat beschließt:

 

- Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 51 der Stadt Zeitz

   „Wochenendhaus im Bereich Gartenanlage Zangenberg“ mit baugestalterischen

   Festsetzungen gemäß § 85 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt

   (BauO LSA)  in der Fassung vom April 2007 sowie der dazugehörige Entwurf der

   Begründung einschließlich Umweltbericht in der Fassung vom April 2007 werden

   gebilligt.

 

- Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 51 der Stadt Zeitz mit

   baugestalterischen Festsetzungen gemäß § 85 BauO LSA in der Fassung vom

   April 2007 und der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht in der

   Fassung vom April 2007 sowie bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen

   sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.  

   Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind von

   der Auslegung zu benachrichtigen.

 

- Die Auswertung der Anregungen und Hinweise aus der frühzeitigen Öffentlichkeits-

   und frühzeitigen Behördenbeteiligung wurden zur Kenntnis genommen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 41  

davon anwesend:     31  

Ja-Stimmen:      30  

Nein-Stimmen:       0  

Stimmenthaltungen:       1  

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:   0