Auszug - Seniorenbeiratsarbeit in der Stadt Zeitz
26. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 16 | Beschluss: | IV/STR/STR/0712/07 | |||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 07.06.2007 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 21:30 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
IV/STR/STR/0712/07 Seniorenbeiratsarbeit in der Stadt Zeitz | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Stadtrat Vorsitzender der CDU-Fraktion | |||||||
Federführend: | Vorsitzender des Stadtrates | |||||||
Frau Reimschüssel (Fraktion Die Linke.PDS):
Folgende Antragstellung:
Beschlussvorlage wird an den Einreicher zurückverwiesen.
Herr Schröder (Vorsitzender der Fraktion Zeitzer Bürgerbewegungen/FDP/Grüne):
Erweiterung der o.g. Antragstellung:
Die abgestimmte Verfahrensweise mit dem Seniorenbeirat des Burgenlandkreises wird noch beigebracht und der Burgenlandkreis dann in seiner neuen Formation ab 01. 11., dass da die Zustimmung dazu vorliegt.
Frau Kirsten stellt zunächst den weitergehenden Antrag von Frau Reimschüssel und Herrn Schröder zusammengefasst wie folgt zur Abstimmung:
Beschluss:
Die Entscheidung ist zurückzustellen, bis sich der Seniorenbeirat Burgenland gegründet hat und hier eine genauere Vorgehensweise abzusehen ist.
Abstimmungsergebnis der Antragstellung:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 41
davon anwesend: 31
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 17
Stimmenthaltungen: 4
von der Abstimmung gemäß
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0
Ablehnung.
Beschluss:
Beschluss-Nr. IV/STR/STR/0712/0706/07:
Der Stadtrat beschließt die Anerkennung der Sektion Zeitz des Seniorenbeirates Burgenlandkreis als Partner der Stadt und seine Aufnahme in den Kreis der förderwürdigen gemeinnützigen Organisationen.
Abstimmungsergebnis der Antragstellung:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 41
davon anwesend: 31
Ja-Stimmen: 22
Nein-Stimmen: 3
Stimmenthaltungen: 6
von der Abstimmung gemäß
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0