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Auszug - Abwägungs- und Satzungsbeschluss der Abrundungssatzung im Bereich Hainichener Dorfstraße - ehemaliger Garagenkomplex am Teich  

26. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 18 Beschluss:IV/STR/061/0669/07
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 07.06.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:30
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
IV/STR/061/0669/07 Abwägungs- und Satzungsbeschluss der Abrundungssatzung im Bereich Hainichener Dorfstraße - ehemaliger Garagenkomplex am Teich
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:SG Stadtplanung/Verkehrsplanung
Federführend:Stadtplanungsamt   

Beschluss:

Beschluss:

Beschluss-Nr. IV/STR/061/0669/0706/07:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

- Das Vorwort der Vorlage wird beachtet.

 

- Die Abwägung der Vorlage zu den Hinweisen und Anregungen der BürgerInnen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 34 (4) Satz 1 Nr. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) für den Bereich Hainichener Dorfstraße – ehemaliger Garagenkomplex am Teich – wurde geprüft und hierzu die Zustimmung gegeben.

 

- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Berücksichtigung der Hinweise und Anregungen den BürgerInnen, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

 

- Aufgrund des § 34 (4) Baugesetzbuch, neugefasst durch Bekanntmachung vom 23.09.2004 BGBl. I S. 2414, zuletzt geändert durch Art. 1G des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) wird die Abrundungssatzung Hainichener Dorfstraße – ehemaliger Garagenkomplex am Teich - bestehend aus der Zeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) als Satzung beschlossen.

 

- Die Begründung zur Abrundungssatzung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

- Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wurde nicht durchgeführt.

 

- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 41  

davon anwesend:     31  

Ja-Stimmen:      29  

Nein-Stimmen:       0  

Stimmenthaltungen:       2  

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:   0