Auszug - Abwägungs- und Satzungsbeschluss der Abrundungssatzung im Bereich Hainichener Dorfstraße - ehemaliger Garagenkomplex am Teich
26. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 18 | Beschluss: | IV/STR/061/0669/07 | |||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 07.06.2007 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 21:30 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
IV/STR/061/0669/07 Abwägungs- und Satzungsbeschluss der Abrundungssatzung im Bereich Hainichener Dorfstraße - ehemaliger Garagenkomplex am Teich | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | SG Stadtplanung/Verkehrsplanung | |||||||
Federführend: | Stadtplanungsamt | |||||||
![]() | ![]() | ![]() | ![]() |
Beschluss:
Beschluss-Nr. IV/STR/061/0669/0706/07:
Der Stadtrat beschließt:
- Das Vorwort der Vorlage wird beachtet.
- Die Abwägung der Vorlage zu den Hinweisen und Anregungen der BürgerInnen, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 34 (4) Satz 1 Nr. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) für den Bereich Hainichener Dorfstraße – ehemaliger Garagenkomplex am Teich – wurde geprüft und hierzu die Zustimmung gegeben.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Berücksichtigung der Hinweise und Anregungen den BürgerInnen, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
- Aufgrund des § 34 (4) Baugesetzbuch, neugefasst durch Bekanntmachung vom 23.09.2004 BGBl. I S. 2414, zuletzt geändert durch Art. 1G des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) wird die Abrundungssatzung Hainichener Dorfstraße – ehemaliger Garagenkomplex am Teich - bestehend aus der Zeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) als Satzung beschlossen.
- Die Begründung zur Abrundungssatzung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wurde nicht durchgeführt.
- Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 41
davon anwesend: 31
Ja-Stimmen: 29
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 2
von der Abstimmung gemäß
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0