Auszug - Aufstellungsbeschluss Ergänzungssatzung für den Bereich Leipziger Straße / Straße nach Unterschwöditz in Zangenberg
26. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 20 | Beschluss: | IV/STR/061/0718/07 | |||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 07.06.2007 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 21:30 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
IV/STR/061/0718/07 Aufstellungsbeschluss Ergänzungssatzung für den Bereich Leipziger Straße / Straße nach Unterschwöditz in Zangenberg | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | SG Stadtplanung/Verkehrsplanung | |||||||
Federführend: | Stadtplanungsamt | |||||||
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Beschluss:
Beschluss-Nr. IV/STR/061/0718/0706/07:
Der Stadtrat beschließt:
Für den Bereich Leipziger Straße / Straße nach Unterschwöditz, Gemarkung Zangenberg, Flur 2, Flurstück 172/5 und 248 (teilweise) ist eine Satzung entsprechend § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB (Ergänzungssatzung) zu erarbeiten.
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB durchzuführen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind entsprechend § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB zu beteiligen.
Eine Umweltprüfung ist nicht erforderlich.
Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 41
davon anwesend: 31
Ja-Stimmen: 31
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
von der Abstimmung gemäß
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0