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Vorlage - IV/STR/075/0655/07  

Betreff: Beschluss des Betriebsausschuss zur dreijährigen Gebührenkalkulation für die Jahre 2006, 2007 und 2008
(9. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Zeitz - Entwässerungsgebührensatzung -vom 18.12.1997)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Zeitz
Betriebsführer SWZ GmbH
Federführend:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"   
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Entscheidung
23.01.2007 
Sitzung des Betriebsausschusses ungeändert beschlossen   

Der Betriebsausschuss beschließt die Gebühren für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung in der Stadt Zeitz für den

Der Betriebsausschuss beschließt die Gebühren für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung in der Stadt Zeitz  für den Zeitraum 01.01.2006 bis 31.12.2008 in Ergänzung des Beschlusses IV/STR/075/0516/06.

 

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:                            Kommunalabgabengesetz LSA

                                                                      Eigenbetriebsgesetz LSA

                                                                      Eigenbetriebsverordnung LSA

 

bereits gefasste Beschlüsse:              IV/STR/075/0089/05

                                                                      IV/STR/075/0516/06

 

aufzuhebende Beschlüsse:                            keine

 

Begründung:

 

Am 18.10.2006 hat der Betriebsausschuss mit Beschluss IV/STR/075/0516/06 den Beschluss des Stadtrates vom 15.12.2006 (IV/STR/075/0089/05) zur 9. Änderungssatzung der Entwässerungsgebührensatzung bestätigt.

 

Den Beschlüssen ging die Diskussion zum Wirtschaftsplan 2006 und der Gebührenkalkulation 2006 – 2008 im Betriebsausschuss am 14.12.2006 voraus, in der eine 3-jährige Gebührenkalkulation (2006 – 2008) bestätigt wurde.

 

Da der Beschlusstext bisher keinen Hinweis auf den 3-jährigen Kalkulationszeitrum (2006 – 2008) enthält, ist dieser der Form halber nachzuholen.