Vorlage - IV/STR/075/0655/07
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Der Betriebsausschuss beschließt die Gebühren für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung in der Stadt Zeitz für den Zeitraum 01.01.2006 bis 31.12.2008 in Ergänzung des Beschlusses IV/STR/075/0516/06.
Gesetzliche Grundlage: Kommunalabgabengesetz LSA
Eigenbetriebsgesetz LSA
Eigenbetriebsverordnung LSA
bereits gefasste Beschlüsse: IV/STR/075/0089/05
IV/STR/075/0516/06
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Am 18.10.2006 hat der Betriebsausschuss mit Beschluss IV/STR/075/0516/06 den Beschluss des Stadtrates vom 15.12.2006 (IV/STR/075/0089/05) zur 9. Änderungssatzung der Entwässerungsgebührensatzung bestätigt.
Den Beschlüssen ging die Diskussion zum Wirtschaftsplan 2006 und der Gebührenkalkulation 2006 – 2008 im Betriebsausschuss am 14.12.2006 voraus, in der eine 3-jährige Gebührenkalkulation (2006 – 2008) bestätigt wurde.
Da der Beschlusstext bisher keinen Hinweis auf den 3-jährigen Kalkulationszeitrum (2006 – 2008) enthält, ist dieser der Form halber nachzuholen.