Vorlage - IV/GTH/020/0097/07
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Der Gemeinderat von Theißen beschließt in seiner Sitzung am 25.01.2007 die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 17.631,00 Euro, wobei die Deckung aus der Haushaltsstelle 1.90000.00300 – Gewerbesteuereinnahmen erfolgt.
Gesetzliche Grundlage: § 97 GO LSA i. V. m. § 44 Abs. 3 GO LSA
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Im Jahr 2006 mussten aufgrund von geänderten Gewerbesteuermessbescheiden Gewerbesteuern in Höhe von ~ 71.990,00 Euro für die Jahre 1997 – 2004 zurückgezahlt werden. Auf diese Steuererstattung wurden Erstattungszinsen in Höhe von 17.631,00 Euro festgesetzt. Da diese Zinsen nicht geplant werden, ist somit eine außerplanmäßige Ausgabe in dieser Höhe erforderlich.
Gedeckt werden kann diese Mehrausgabe aus der Haushaltsstelle 1.90000.00300 – Gewerbesteuereinnahmen, da diese trotz der Rückzahlung mit 68.121,00 Euro über dem Haushaltsansatz liegt.