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Vorlage - IV/GDÖ/061/0018/07  

Betreff: Beschluss über die 4. Änderungssatzung zur Verbandssatzung des Planungsverbandes Zeitz und umgebende Gemeinden
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Pirkau
Verfasser:SG Stadtplanung/Verkehrsplanung
Planungsverband
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Gemeinderat Döbris Entscheidung
12.02.2007 
Sitzung des Gemeinderates Döbris zurückgestellt     

Die Mitglieder des Gemeinderates der Gemeinde Würchwitz beschließen in ihrer Sitzung am 13

 

 

Die Mitglieder des Gemeinderates der Gemeinde Döbris beschließen in ihrer Sitzung am 19. Februar 2007 die 4. Änderungssatzung zur Verbandssatzung des Planungsverbandes Zeitz und umgebende Gemeinden (laut Anlage).

 

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:              Bestätigung der Satzung vom 05.09.1991 in der

                                                            Gründungsversammlung am 05.09.1991

                                                        Beschl.Nr. 1/96 vom 26.04.1996

                                                        „                 1/2002 vom 08.05.2002

                                                        „                 1/2006 vom 17.02.2006

 

bereits gefasste Beschlüsse:              -

 

aufzuhebende Beschlüsse:              -

 

 

 

Begründung:

 

 

Die Verbandsversammlung des Planungsverbandes beschloss am 12.01.2007 die Aufnahme der beiden neuen Gemeinden (Gemeinde Döbris und Gemeinde Würchwitz) sowie die damit verbundene Änderung der 3. Änderungssatzung der Verbandssatzung.

Aufgrund der Aufnahme der Gemeinden Würchwitz und Döbris machte sich eine Neufassung der 3. Änderungssatzung zur Verbandssatzung des Planungsverbandes Zeitz und umgebende Gemeinden notwendig.

 

Mit dieser Beschlussvorlage fassen die beiden neuen Gemeinen hiermit den Beschluss über die 4. Änderungssatzung unter Beachtung der Aufnahme der Gemeinde Würchwitz sowie der Gemeinde Döbris (siehe Anlage).

Nach Beschlussfassung erfolgt die Genehmigung bei der Kommunalaufsicht des Burgenlandkreises sowie die Veröffentlichung.