Vorlage - IV/GDÖ/010/0019/07
|
|
Gesetzliche Grundlage: §§ 75 ff der Gemeindeordnung für das Land Sachsen -
Anhalt (GO LSA)
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Das Landesverwaltungsamt hat mit dem Bescheid vom 10.05.2006 den Antrag auf Austritt der Gemeinde Deuben aus der Verwaltungsgemeinschaft Zeitzer Land zum 30.06.2007 positiv beschieden.
Aus diesem Grund wird die Vereinbarung über die Bildung der Verwaltungsgemeinschaft Zeitzer Land dahingehend geändert, dass die Passagen zur Mitgliedsgemeinde Deuben herausgelöst werden.
Anlage
3. Änderung
der Vereinbarung über die Bildung der
Verwaltungsgemeinschaft Zeitzer Land
- Gemeinschaftsvereinbarung -
Auf der Grundlage der §§ 75 ff der Gemeindeordnung für das Land Sachsen - Anhalt (GO LSA) vom 05.10.1993 (GVBl. LSA S. 568) in der zur Zeit gültigen Fassung ändern die unterzeichnenden Gemeinden die Vereinbarung über die Bildung der Verwaltungsgemeinschaft Zeitzer Land – Gemeinschaftsvereinbarung - in der Form der 2. Änderung, genehmigt durch Bescheide des Landesverwaltungsamtes vom 10.09.2004, 19.01.2005 und 04.08.2005 wie folgt:
Artikel I
Änderungen
Präambel
Die Präambel der Gemeinschaftsvereinbarung erhält folgende Fassung:
1. Die Gemeinden
a) Geußnitz
b) Kayna
c) Würchwitz
gehörten mit weiteren Gemeinden der ehemaligen Verwaltungsgemeinschaft Schnaudertal an, die zum 31.12.2004 aufgelöst wurde.
Die Gemeinden
d) Döbris
e) Luckenau
f) Nonnewitz
g) Theißen
gehörten mit einer weiteren Gemeinde der ehemaligen Verwaltungsgemeinschaft Maibach - Nödlitztal an, die zum 31.12.2004 aufgelöst wurde.
2. Die Stadt Zeitz gehörte bis zum 31.12.2004 keiner Verwaltungsgemeinschaft an.
3. Auf der Grundlage der §§ 75 bis 85 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 5. 10. 1993 (GVBl. LSA S. 568), in der zur Zeit geltenden Fassung schließen die unter den Ziff. 1. bis 2. namentlich genannten Gemeinden folgende öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft (Gemeinschaftsvereinbarung):
§ 1
Mitglieder, Name, Trägergemeinde, Sitz
Der § 1 Abs. 1 erhält folgenden Wortlaut:
(1) Die Gemeinden Döbris, Geußnitz, Kayna, Luckenau, Nonnewitz, Theißen, Würchwitz und die Stadt Zeitz, im Folgenden Mitgliedsgemeinden genannt, bilden eine Verwaltungsgemeinschaft.
§ 2
Aufgaben
Der § 2 Abs. 2 und 4 erhalten folgenden Wortlaut:
(2) Der Verwaltungsgemeinschaft wird die Errichtung gemeinsamer Schiedsstellen als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises aller Mitgliedsgemeinden zur Erfüllung übertragen.
(4) Die Mitgliedsgemeinden treten dem Planungsverband Zeitz und umliegende Gemeinden (Nach § 205 BauGB - Zweckverband) bei, soweit sie nicht bereits Mitglied desselben sind.
§ 3
Gemeinschaftsausschuss
Der § 3 Abs. 1 erhält folgenden Wortlaut:
(1) Der Gemeinschaftsausschuss besteht aus 14 Mitgliedern. Dem Gemeinschaftsausschuss gehören die Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden an. Anstelle des Oberbürgermeisters entsendet die Trägergemeinde ein Mitglied des Stadtrates in den Gemeinschaftsausschuss. Unter Beachtung der Einwohnerstärke und der Leistungsfähigkeit der Trägergemeinde entsendet diese 6 weitere Mitglieder in den Gemeinschaftsausschuss.
§ 10
Zusammenwirken mit der Trägergemeinde,
Schulen
Der § 10 erhält folgenden Wortlaut:
Die vorhandenen Schulstandorte ergeben sich aus dem derzeitig genehmigten Schulentwicklungsplan des Burgenlandkreises. Schulstandorte außerhalb der Trägergemeinde befinden sich in den Mitgliedsgemeinden:
a) Kayna - Grundschule
b) Nonnewitz - Grundschule
c) Würchwitz - Sekundarschule in Trägerschaft des Burgenlandkreises
(Schließung zum 31.07.07)
Artikel II
Inkrafttreten
Die 3. Änderung der Vereinbarung über die Bildung der Verwaltungsgemeinschaft Zeitzer Land – Gemeinschaftsvereinbarung - tritt am 01. 07. 2007 in Kraft.