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Vorlage - IV/GDE/SWL/0096/07  

Betreff: Übertragung Aufgaben des Gemeindewahlleiters für die Kommunalwahlen 2007
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Deuben
Verfasser:Stadtwahlleiter
Federführend:Stadtwahlleiterin   
Beratungsfolge:
Gemeinderat Deuben Entscheidung
22.02.2007 
Sitzung des Gemeinderates Deuben ungeändert beschlossen   

Entsprechend § 10a Absatz 1 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt überträgt die Gemeinde Deuben die Aufgaben de

Entsprechend § 10a Absatz 1 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt überträgt die Gemeinde Deuben die Aufgaben des Gemeindewahlleiters für die Kommunalwahlen am 22. April 2007 und 06. Mai 2007 auf den Gemeindewahlleiter der Stadt Zeitz, Herrn Lutz Richter.

 

 

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:                            Kommunalwahlgesetz Land Sachsen-Anhalt

 

bereits gefasste Beschlüsse:              keine

 

aufzuhebende Beschlüsse:              keine

 

 

Begründung:

 

Auch wenn keine Gemeindewahlen stattfinden hat der Gemeindewahlleiter bei Kreiswahlen eigenständige Aufgaben.

Insbesondere ist er für die Wahlbekanntmachungen zuständig. Das Kommunalwahlgesetz ermöglicht es jedoch, die Aufgaben der einzelnen Gemeindewahlleiter auf die Verwaltungsgemeinschaft zu übertragen. Dadurch kann der Aufwand der Wahlvorbereitung (und die Kosten) erheblich gesenkt werden, denn die Bekanntmachungen müssen dann nur einmal für die gesamte Verwaltungsgemeinschaft erfolgen und nicht für jede Gemeinde separat.