Vorlage - IV/GDÖ/SWL/0020/07
|
|
Entsprechend § 10a Absatz 1 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt überträgt die Gemeinde Döbris die Aufgaben des Gemeindewahlleiters für die Kommunalwahlen am 22. April 2007 und 06. Mai 2007 auf den Gemeindewahlleiter der Stadt Zeitz, Herrn Lutz Richter.
Gesetzliche Grundlage: Kommunalwahlgesetz LSA
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Auch wenn keine Gemeindewahlen stattfinden hat der Gemeindewahlleiter bei Kreiswahlen eigenständige Aufgaben.
Insbesondere ist er für die Wahlbekanntmachungen zuständig. Das Kommunalwahlgesetz ermöglicht es jedoch, die Aufgaben der einzelnen Gemeindewahlleiter auf die Verwaltungsgemeinschaft zu übertragen. Dadurch kann der Aufwand der Wahlvorbereitung (und die Kosten) erheblich gesenkt werden, denn die Bekanntmachungen müssen dann nur einmal für die gesamte Verwaltungsgemeinschaft erfolgen und nicht für jede Gemeinde separat.