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Vorlage - IV/GDE/020/0097/07  

Betreff: Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Grundstücke der Friedensstraße in Wildschütz von der Einmündung der Friedensstraße in die Rudolf-Breitscheid-Straße bis zur Einmündung der Friedensstraße in den Werschener Weg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Deuben
Verfasser:Kämmerei
SG Steuern - Gebühren und Beiträge
Federführend:Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Gemeinderat Deuben Entscheidung
22.02.2007 
Sitzung des Gemeinderates Deuben ungeändert beschlossen   

Der Gemeiderat von Deuben beschließt in seiner Sitzung am 13

Der Gemeiderat von Deuben beschließt in seiner Sitzung am 22.02.2007 den Ausbau der Friedensstraße in Wildschütz von der Einmündung der Friedensstraße in die Rudolf-Breitscheid-Straße bis zur Einmündung der Friedensstraße in den Werschener Weg.

 

Der Ausbau bezieht sich auf die Fahrbahn, Gehwege, Straßenbeleuchtung und Oberflächenentwässerung.

 

Entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung wird die Friedensstraße als Haupterschließungsstraße klassifiziert.

 

Gemäß Straßenausbaubeitragssatzung werden von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge erhoben.

 

Die konkrete Beitragshöhe bemisst sich nach § 4 der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Deuben.

 

 

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:                   Kommunalabgabengesetz für das Land Sachsen – Anhalt

                                                    (KAG LSA), 

     § 6 i. V. m. der Gemeindeordnung für das Land Sachsen –

     Anhalt (GO LSA)

     §§ 6 und 44 Abs. 3 Nr. 1 in der derzeit gültigen Fassung und

     § 4 der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Deuben

 

bereits gefasste Beschlüsse:   keine

 

aufzuhebende Beschlüsse:                   keine

 

 

 

Begründung:

 

Im Haushaltsplan der Gemeinde Deuben 2007 ist der Ausbau der Friedensstraße in Wildschütz von der Einmündung der Friedensstraße in die Rudolf-Breitscheid-Straße bis zur Einmündung der Friedensstraße in den Werschener Weg vorgesehen.

 

Gemäß Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Deuben erhebt die Gemeinde Deuben von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge.

 

Die Friedensstraße wird als Haupterschließungsstraße klassifiziert.

 

Der Ausbau bezieht sich auf die Fahrbahn, Gehwege, Straßenbeleuchtung und Oberflächenentwässerung.

 

 

Anlage: Lageplan