Vorlage - IV/GDE/020/0097/07
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Der Gemeiderat von Deuben beschließt in seiner Sitzung am 22.02.2007 den Ausbau der Friedensstraße in Wildschütz von der Einmündung der Friedensstraße in die Rudolf-Breitscheid-Straße bis zur Einmündung der Friedensstraße in den Werschener Weg.
Der Ausbau bezieht sich auf die Fahrbahn, Gehwege, Straßenbeleuchtung und Oberflächenentwässerung.
Entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung wird die Friedensstraße als Haupterschließungsstraße klassifiziert.
Gemäß Straßenausbaubeitragssatzung werden von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge erhoben.
Die konkrete Beitragshöhe bemisst sich nach § 4 der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Deuben.
Gesetzliche Grundlage: Kommunalabgabengesetz für das Land Sachsen – Anhalt
(KAG LSA),
§ 6 i. V. m. der Gemeindeordnung für das Land Sachsen –
Anhalt (GO LSA)
§§ 6 und 44 Abs. 3 Nr. 1 in der derzeit gültigen Fassung und
§ 4 der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Deuben
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Im Haushaltsplan der Gemeinde Deuben 2007 ist der Ausbau der Friedensstraße in Wildschütz von der Einmündung der Friedensstraße in die Rudolf-Breitscheid-Straße bis zur Einmündung der Friedensstraße in den Werschener Weg vorgesehen.
Gemäß Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Deuben erhebt die Gemeinde Deuben von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge.
Die Friedensstraße wird als Haupterschließungsstraße klassifiziert.
Der Ausbau bezieht sich auf die Fahrbahn, Gehwege, Straßenbeleuchtung und Oberflächenentwässerung.
Anlage: Lageplan