Vorlage - IV/GDE/020/0098/07
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Der Gemeiderat von Deuben beschließt in seiner Sitzung am 22.02.2007 den Ausbau des Werschener Weges in Wildschütz von der Einmündung des Werschener Weges in die Friedensstraße bis zur Einmündung des Werschener Weges in den Geschwister-Scholl-Platz.
Der Ausbau bezieht sich auf die Fahrbahn, einen einseitigen Gehweg auf der südlichen Seite, Straßenbeleuchtung und Oberflächenentwässerung.
Entsprechend seiner Verkehrsbedeutung wird der Werschener Weg als Haupterschließungsstraße klassifiziert.
Gemäß Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Deuben erhebt die Gemeinde Deuben von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge.
Die konkrete Beitragshöhe bemisst sich nach § 4 der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Deuben.
Gesetzliche Grundlage: Kommunalabgabengesetz für das Land Sachsen Anhalt
(KAG LSA),
§ 6 i. V. m. der Gemeindeordnung für das Land Sachsen
Anhalt (GO LSA)
§§ 6 und 44 Abs. 3 Nr. 1 in der derzeit gültigen Fassung und
§ 4 der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Deuben
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Im Haushaltsplan der Gemeinde Deuben 2007 ist der Ausbau des Werschener Weges in Wildschütz von der Einmündung des Werschener Weges in die Friedensstraße bis zur Einmündung des Werschener Weges in den Geschwister-Scholl-Platz vorgesehen.
Der Ausbau bezieht sich auf die Fahrbahn, einen einseitigen Gehweg auf der südlichen Seite, Straßenbeleuchtung und Oberflächenentwässerung.
Gemäß Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Deuben erhebt die Gemeinde Deuben von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge.
Der Werschener Weg wird als Haupterschließungsstraße klassifiziert.
Anlage: Lageplan