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Vorlage - IV/GDE/020/0098/07  

Betreff: Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Grundstücke des Werschener Weges in Wildschütz von der Einmündung des Werschener Weges in die Friedensstraße bis zur Einmündung des Werschener Weges in den Geschwister-Scholl-Platz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Deuben
Verfasser:Kämmerei
SG Steuern - Gebühren und Beiträge
Federführend:Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Gemeinderat Deuben Entscheidung
22.02.2007 
Sitzung des Gemeinderates Deuben ungeändert beschlossen   

Der Gemeiderat von Deuben beschließt in seiner Sitzung am 13

Der Gemeiderat von Deuben beschließt in seiner Sitzung am 22.02.2007 den Ausbau des Werschener Weges in Wildschütz von der Einmündung des Werschener Weges in die Friedensstraße bis zur Einmündung des Werschener Weges in den Geschwister-Scholl-Platz.

 

Der Ausbau bezieht sich auf die Fahrbahn, einen einseitigen Gehweg auf der südlichen Seite, Straßenbeleuchtung und Oberflächenentwässerung.

 

Entsprechend seiner Verkehrsbedeutung wird der Werschener Weg als Haupterschließungsstraße klassifiziert.

 

Gemäß Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Deuben erhebt die Gemeinde Deuben von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge.

 

Die konkrete Beitragshöhe bemisst sich nach § 4 der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Deuben.

 

 

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:                   Kommunalabgabengesetz für das Land Sachsen – Anhalt

                                                   (KAG LSA), 

    § 6 i. V. m. der Gemeindeordnung für das Land Sachsen –

    Anhalt (GO LSA)

    §§ 6 und 44 Abs. 3 Nr. 1 in der derzeit gültigen Fassung und

    § 4 der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Deuben

 

bereits gefasste Beschlüsse:  keine

 

aufzuhebende Beschlüsse:     keine

 

 

 

Begründung:

 

Im Haushaltsplan der Gemeinde Deuben 2007 ist der Ausbau des Werschener Weges in Wildschütz von der Einmündung des Werschener Weges in die Friedensstraße bis zur Einmündung des Werschener Weges in den Geschwister-Scholl-Platz vorgesehen.

 

Der Ausbau bezieht sich auf die Fahrbahn, einen einseitigen Gehweg auf der südlichen Seite, Straßenbeleuchtung und Oberflächenentwässerung.

 

Gemäß Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Deuben erhebt die Gemeinde Deuben von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge.

 

Der Werschener Weg wird als Haupterschließungsstraße klassifiziert.

 

 

 

Anlage: Lageplan