Vorlage - IV/GDE/020/0099/07
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Der Gemeiderat von Deuben beschließt in seiner Sitzung am 22.02.2007 den Ausbau der Dimitroffstraße in Naundorf von der Einmündung der Dimitroffstraße in die Bundesstraße B 91 bis zur Abzweigung zur Erich-Weinert-Siedlung.
Der Ausbau bezieht sich auf die Fahrbahn, Gehwege und Oberflächenentwässerung.
Entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung wird die Dimitroffstraße als Haupterschließungsstraße klassifiziert.
Gemäß Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Deuben erhebt die Gemeinde Deuben von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge.
Die konkrete Beitragshöhe bemisst sich nach § 4 der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Deuben.
Gesetzliche Grundlage: Kommunalabgabengesetz für das Land Sachsen – Anhalt
(KAG LSA),
§ 6 i. V. m. der Gemeindeordnung für das Land Sachsen –
Anhalt (GO LSA)
§§ 6 und 44 Abs. 3 Nr. 1 in der derzeit gültigen Fassung und
§ 4 der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Deuben
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Im Haushaltsplan der Gemeinde Deuben 2007 ist der Ausbau der Dimitroffstraße in Naundorf von der Einmündung der Dimitroffstraße in die Bundesstraße B 91 bis zur Abzweigung zur Erich-Weinert-Siedlung vorgesehen.
Der Ausbau bezieht sich auf die Fahrbahn, Gehwege und Oberflächenentwässerung.
Gemäß Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Deuben erhebt die Gemeinde Deuben von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge.
Die Dimitroffstraße wird als Haupterschließungsstraße klassifiziert.
Anlage: Lageplan