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Vorlage - IV/GDE/020/0100/07  

Betreff: Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Grundstücke der Karl-Marx-Straße in Wildschütz von der Einmündung der Karl-Marx-Straße in den Werschener Weg bis zum Ausbau einer Wendeschleife auf dem Grundstück Flur 5, Flurstück 61/1 am Ortsausgang in Richtung Werschen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Deuben
Verfasser:Kämmerei
SG Steuern - Gebühren und Beiträge
Federführend:Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Gemeinderat Deuben Entscheidung
22.02.2007 
Sitzung des Gemeinderates Deuben ungeändert beschlossen   

Der Gemeiderat von Deuben beschließt in seiner Sitzung am 13

Der Gemeiderat von Deuben beschließt in seiner Sitzung am 22.02.2007 den Ausbau der Karl-Marx-Straße in Wildschütz von der Einmündung der Karl-Marx-Straße in den Werschener Weg bis zum Ausbau einer Wendeschleife auf dem Grundstück Flur 5, Flurstück 61/1 am Ortsausgang in Richtung Werschen

 

Der Ausbau bezieht sich auf die Fahrbahn, einen einseitigen überfahrbaren Gehweg auf der östlichen Seite, Straßenbeleuchtung und Oberflächenentwässerung.

 

Entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung wird die Karl-Marx-Straße als Anliegerstraße klassifiziert.

 

Gemäß Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Deuben erhebt die Gemeinde Deuben von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge.

 

Die konkrete Beitragshöhe bemisst sich nach § 4 der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Deuben.

 

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:                   Kommunalabgabengesetz für das Land Sachsen – Anhalt

                                                   (KAG LSA), 

    § 6 i. V. m. der Gemeindeordnung für das Land Sachsen –

    Anhalt (GO LSA)

    §§ 6 und 44 Abs. 3 Nr. 1 in der derzeit gültigen Fassung und

    § 4 der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Deuben

 

bereits gefasste Beschlüsse:  keine

 

aufzuhebende Beschlüsse:     keine

 

 

 

Begründung:

 

Im Haushaltsplan der Gemeinde Deuben 2007 ist der Ausbau der Karl-Marx-Straße in Wildschütz von der Einmündung der Karl-Marx-Straße in den Werschener Weg bis zum Ausbau einer Wendeschleife auf dem Grundstück Flur 5, Flurstück 61/1 am Ortsausgang in Richtung Werschen vorgesehen.

 

Der Ausbau bezieht sich auf die Fahrbahn, einen einseitigen überfahrbaren Gehweg auf der östlichen Seite, Straßenbeleuchtung und Oberflächenentwässerung.

 

Gemäß Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Deuben erhebt die Gemeinde Deuben von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge.

 

Die Karl-Marx-Straße wird als Anliegerstraße klassifiziert.

 

 

 

Anlage: Lageplan