Vorlage - IV/GDE/020/0100/07
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Der Gemeiderat von Deuben beschließt in seiner Sitzung am 22.02.2007 den Ausbau der Karl-Marx-Straße in Wildschütz von der Einmündung der Karl-Marx-Straße in den Werschener Weg bis zum Ausbau einer Wendeschleife auf dem Grundstück Flur 5, Flurstück 61/1 am Ortsausgang in Richtung Werschen
Der Ausbau bezieht sich auf die Fahrbahn, einen einseitigen überfahrbaren Gehweg auf der östlichen Seite, Straßenbeleuchtung und Oberflächenentwässerung.
Entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung wird die Karl-Marx-Straße als Anliegerstraße klassifiziert.
Gemäß Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Deuben erhebt die Gemeinde Deuben von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge.
Die konkrete Beitragshöhe bemisst sich nach § 4 der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Deuben.
Gesetzliche Grundlage: Kommunalabgabengesetz für das Land Sachsen – Anhalt
(KAG LSA),
§ 6 i. V. m. der Gemeindeordnung für das Land Sachsen –
Anhalt (GO LSA)
§§ 6 und 44 Abs. 3 Nr. 1 in der derzeit gültigen Fassung und
§ 4 der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Deuben
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Im Haushaltsplan der Gemeinde Deuben 2007 ist der Ausbau der Karl-Marx-Straße in Wildschütz von der Einmündung der Karl-Marx-Straße in den Werschener Weg bis zum Ausbau einer Wendeschleife auf dem Grundstück Flur 5, Flurstück 61/1 am Ortsausgang in Richtung Werschen vorgesehen.
Der Ausbau bezieht sich auf die Fahrbahn, einen einseitigen überfahrbaren Gehweg auf der östlichen Seite, Straßenbeleuchtung und Oberflächenentwässerung.
Gemäß Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Deuben erhebt die Gemeinde Deuben von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge.
Die Karl-Marx-Straße wird als Anliegerstraße klassifiziert.
Anlage: Lageplan