Vorlage - IV/GDE/020/0101/07
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Der Gemeinderat von Deuben beschließt in seiner Sitzung am 22.02.2007 für die Dimitroffstraße in Naundorf den beitragsfähigen Straßenausbauaufwand für den Abschnitt von der Einmündung der Dimitroffstraße in die Bundesstraße B 91 bis zur Abzweigung zur Erich-Weinert-Siedlung gemäß § 6 Abs. 4 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Sachsen – Anhalt und § 3 Abs. 2, Satz 2 der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Deuben gesondert zu ermitteln.
Gesetzliche Grundlage: Kommunalabgabengesetz für das Land Sachsen-Anhalt
(KAG LSA)
§ 6 i. V. m. § 3 Abs. 2 und § 7 Abs. 4 der Straßenausbau-
beitragssatzung der Gemeinde Deuben
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
In der Regel entstehen die Beitragspflichten für die Erneuerung oder Verbesserung einer Verkehrsanlage, wenn alle Teileinrichtungen auf der gesamten Länge der Anlage erneuert oder verbessert werden.
Wenn eine Anlage nicht auf ihrer gesamten Länge erneuert oder verbessert wird, können die Beitragspflichten für den erneuerten oder verbesserten Abschnitt gemäß § 7 Abs. 4 der Straßenausbaubeitragssatzung erst entstehen, wenn eine Abschnittsbildung gemäß § 3 Abs. 2, Satz 2 der Straßenausbaubeitragssatzung beschlossen wird.
Anlage:
Lageplan