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Vorlage - IV/GDE/020/0102/07  

Betreff: Aufwandsspaltung Straßenbau Dimitroffstraße Naundorf
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Deuben
Verfasser:Kämmerei
SG Steuern - Gebühren und Beiträge
Federführend:Fachbereich Finanzen   
Beratungsfolge:
Gemeinderat Deuben Entscheidung
22.02.2007 
Sitzung des Gemeinderates Deuben ungeändert beschlossen   

Der Gemeinderat von Deuben beschließt in seiner Sitzung am 22

Der Gemeinderat von Deuben beschließt in seiner Sitzung am 22.02.2007, den Straßenausbaubeitrag für die Fahrbahn, Gehwege und Oberflächenentwässerung für die Dimitroffstraße in Naundorf von der Einmündung der Dimitroffstraße in die Bundesstraße B 91 bis zur Abzweigung zur Erich-Weinert-Siedlung selbständig zu erheben.

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:                            Kommunalabgabengesetz für das Land Sachsen – Anhalt

(KAG LSA) § 6

§§ 6 und 7 der Straßenausbaubeitragssatzung der

Gemeinde Deuben in den jeweils gültigen Fassungen

 

bereits gefasste Beschlüsse:              keine

 

aufzuhebende Beschlüsse:                            keine

 

 

 

Begründung:

 

Werden lediglich einzelne Teileinrichtungen einer Straße erneuert oder verbessert, können die Beitragspflichten hierfür gemäß § 7 Abs. 3 der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Deuben erst entstehen, wenn eine Aufwandsspaltung gemäß § 6 der Straßenausbaubeitragssatzung beschlossen wurde.

 

Für die Dimitroffstraße soll der Straßenausbaubeitrag für die Fahrbahn, Gehwege und Oberflächenentwässerung von der Einmündung der Dimitroffstraße in die Bundesstraße B 91 bis zur Abzweigung zur Erich-Weinert-Siedlung gemäß § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Sachsen – Anhalt und § 6 der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Deuben vom 12.02.2003 selbständig erhoben werden.