Vorlage - IV/GDE/020/0102/07
|
|
Der Gemeinderat von Deuben beschließt in seiner Sitzung am 22.02.2007, den Straßenausbaubeitrag für die Fahrbahn, Gehwege und Oberflächenentwässerung für die Dimitroffstraße in Naundorf von der Einmündung der Dimitroffstraße in die Bundesstraße B 91 bis zur Abzweigung zur Erich-Weinert-Siedlung selbständig zu erheben.
Gesetzliche Grundlage: Kommunalabgabengesetz für das Land Sachsen – Anhalt
(KAG LSA) § 6
§§ 6 und 7 der Straßenausbaubeitragssatzung der
Gemeinde Deuben in den jeweils gültigen Fassungen
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Werden lediglich einzelne Teileinrichtungen einer Straße erneuert oder verbessert, können die Beitragspflichten hierfür gemäß § 7 Abs. 3 der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Deuben erst entstehen, wenn eine Aufwandsspaltung gemäß § 6 der Straßenausbaubeitragssatzung beschlossen wurde.
Für die Dimitroffstraße soll der Straßenausbaubeitrag für die Fahrbahn, Gehwege und Oberflächenentwässerung von der Einmündung der Dimitroffstraße in die Bundesstraße B 91 bis zur Abzweigung zur Erich-Weinert-Siedlung gemäß § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Sachsen – Anhalt und § 6 der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Deuben vom 12.02.2003 selbständig erhoben werden.