Vorlage - IV/GDÖ/201/0021/07
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Der Gemeinderat der Gemeinde Döbris beschließt in seiner Sitzung am 12.02.2007 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007.
Gesetzliche Grundlage: Gemeindeordnung für das Land Sachsen Anhalt § 94
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Die Haushaltssatzung bildet die Rechtgrundlage für die Haushaltsführung eines Haushaltsjahres. Sie ist eine Rechtsnorm, die die Gemeinde zur Regelung ihrer eigenen Angelegenheiten im Rahmen ihrer Selbstverwaltung erlässt.
Der Haushaltsplan ist verbindliche Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde. Er gilbt einen Überblick über den Umfang des Finanzbedarfes sowie seine Deckung und Auskunft über die Finanzsituation der Gemeinde.