Vorlage - IV/GDÖ/201/0022/07
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Der Gemeinderat der Gemeinde Döbris bestätigt gemäß § 108 Abs. 3 GO LSA die Jahresrechnung 2005 und erteilt dem Bürgermeister die Entlastung.
Gesetzliche Grundlage: § 8 Abs. 1-3, § 126 Gemeindeordnung Land Sachsen–Anhalt
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Gemäß § 130 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt wurde die Jahresrechnung 2005 durch das Rechnungsprüfungsamt des Burgenlandkreises geprüft.
Unter Bezugnahme auf § 108 Abs. 2 GO LSA liegen der Prüfbericht und die Stellungnahme dem Bürgermeister und dem Gemeinderat vor.