Vorlage - IV/GNO/010/0040/07
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Gesetzliche Grundlage: Gemeindeordnung für das Land Sachsen – Anhalt (GO LSA) § 84 Abs. 4
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Die Gemeinde Deuben scheidet zum 30.06.2007, genehmigt durch Bescheid des Landesverwaltungsamtes vom 10.05.2006, aus der VGem Zeitzer Land aus.
Im Falle des Ausscheidens einer Mitgliedsgemeinde aus der VGem, haben alle Beteiligten eine „Auseinandersetzung“ durchzuführen, welche sich z. B. auf eingebrachtes Vermögen, Personal, Verbindlichkeiten usw. bezieht.
Im Zusammenhang mit dem Ausscheiden der Gemeinde Deuben bezieht sich die Auseinadersetzung auf das Personal und die Büroausstattung.
Die Personalauswahl erfolgte auf der Basis hausintern ausgeschriebener Stellen, welche im gemeinsamen Verwaltungsamt der VGem Vier Berge – Teucherner Land zu besetzen sind.
Diese Personalauswahl wurde im Einvernehmen mit den Vertretern der VGem Vier Berge – Teucherner Land durchgeführt.
Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung des Personalrates.
Die Angelegenheit wird in der Sitzung des Personalrates am 14.02.2007 behandelt.