Vorlage - IV/GDE/201/0103/07
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Der Gemeinderat der Gemeinde Deuben beschließt in seiner Sitzung am 22.02.2007 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan einschl. Stellenplan für das Haushaltsjahr 2007, mit folgender Änderung:
in der Haushaltsstelle 63000 95270 Beleuchtung und Gehwege Karl – Liebknecht – Str. bis Schulstraße werden zusätzlich 50.000,00 € aufgenommen.
Gesetzliche Grundlage: Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt § 94
bereits gefasste Beschlüsse: keine
aufzuhebende Beschlüsse: keine
Begründung:
Die Haushaltssatzung bildet die Rechtsgrundlage für die Haushaltsführung eines Haushaltsjahres. Sie ist eine Rechtsnorm, die die Gemeinde zur Regelung ihrer eigenen Angelegenheiten im Rahmen der Selbstverwaltung erlässt.
Der Haushaltsplan ist verbindliche Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde.
Er gibt einen Überblick über den Umfang des Finanzbedarfes sowie seine Deckung und Auskunft über die Finanzsituation der Gemeinde.